Hypericum Perforatum und Crataegus

Johanniskraut und Weißdorn sind die Heil- und Arzneipflanzen des Jahres 2019

Stuttgart - 28.12.2018, 14:30 Uhr

Johanniskraut kann auch äußerlich als sogenanntes Rotöl angewendet werden. (Foto: behewa / stock.adobe.com)

Johanniskraut kann auch äußerlich als sogenanntes Rotöl angewendet werden. (Foto: behewa / stock.adobe.com)


Schon wieder Hypericum perforatum? War Johanniskraut nicht bereits 2015 die Arzneipflanze des Jahres? Ja, aus gutem Grund, findet die Jury des Vereins zur Förderung der naturgemäßen Heilweise (NHV) nach Theophrastus Bombastus. Sie hat das Johanniskraut nun zur Heilpflanze 2019 gewählt. Der NHV Theophrastus wählt seit 2003 jährlich eine Heilpflanze, der Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzen der Universität Würzburg bereits seit 1999 eine Arzneipflanze: 2019 ist es der Weißdorn.

2015 wählte der „Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde“ an der Universität Würzburg das Echte Johanniskraut (Hypericum perforatum) zur Arzneipflanze des Jahres. Weil das Johanniskraut sowohl traditionell als auch aktuell vielfältig angewendet werde, handle es sich um eine hochinteressante aber auch etwas „schwierige“ Arzneipflanze mit großem Potenzial. Schwierig, weil Ende der 1990er Jahre festgestellt wurde, dass Johanniskraut – durch die Aktivierung von CYP 3A4 – zu einem verstärkten Abbau anderer Arzneistoffe führt (wie Antidepressiva, Immunsupressiva, Wirkstoffe gegen HIV, Digoxin, Blutgerinnungshemmer, Theophyllin, hormonelle Kontrazeptiva). Deshalb wurden hochdosierte Johanniskrautpräparate 2003 der Apothekenpflicht unterstellt. Niedrig dosierte Präparate wie Tee und Rotöl blieben weiterhin frei verkäuflich. Dennoch seien auch hochdosierte Johanniskrautmittel bei alleiniger Einnahme gut und „ganz erheblich besser“ verträglich als andere Antidepressiva. Die oft gefürchtete Phototoxizität soll bislang in ausgeprägter Form nur bei Weidetieren beschrieben worden sein und sei in den therapeutisch eingesetzten Dosen beim Menschen nicht zu erwarten.

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Der Verein zur Förderung der naturgemäßen Heilweise (NHV) nach Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus e.V. begründet die erneute Wahl zur Heilpflanze 2019 deshalb nun mit den Worten der Jury-Vorsitzenden und Heilpraktikerin Christina Schäfer: „Eine Heilpflanze, die so eine Odyssee durchlebt und durchlitten hat, verdient es, wiederholt gewürdigt und unter verschiedenen Aspekten der Naturheilkunde betrachtet zu werden, auch wenn sie bereits Arzneipflanze des Jahres 2015 war. Der NHV Theophrastus möchte mit dieser Kür das Vertrauen der Menschen in diese altbewährte Heilpflanze stärken.“



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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