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Kassen-, Privat- oder BTM-Rezept
„Bild“ erklärt die Rezeptfarben
Rabattverträge und Aut-idem
Das Dritte Thema, das die „Bild“ aufgreift, sind die Rabattverträge. Dazu heißt es: „Das kennen vor allem viele gesetzlich Versicherte: Holt man in der Apotheke ein vom Arzt auf dem Rezept verordnetes Medikament ab, gibt der Apotheker einem ein ganz anderes raus.“ Die Zeitung erklärt, dass der Apotheker in vielen Fällen sogar verpflichtet sei, auszutauschen – eben aufgrund der Rabattverträge. Die Patienten erhielten genau das Präparat des jeweiligen Herstellers, mit dem ihre Krankenkrasse einen „Deal“ hat. Diese Verträge dienten der Kostenersparnis. Weiter wird erläutert, dass das alternative Präparat den gleichen Wirkstoff in der gleichen Dosis haben müsse wie das vom Arzt verordnete.
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Auch auf die Möglichkeit des Wunscharzneimittels wird hingewiesen, für das man aber die Kosten selbst übernehmen müsse. Das genaue Procedere erläutert dann die Verbraucherzentrale NRW. Diese rät allerdings von diesem Weg ab und empfiehlt, den Austausch vom Arzt ausschließen zu lassen. Wie das geht, wird ebenfalls erklärt: „Setzt der Arzt [...] ein Kreuz, heißt das, dass Sie genau das verschriebene Medikament bekommen. Lässt der Arzt das „Aut-idem“-Kästchen frei, muss der Apotheker das von der Kasse vorgeschriebene Präparat herausgeben.“
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