Bottrop aus Sicht der behörden

„Bottrop ist ein Apothekerskandal und kein Apothekenskandal“

Hamburg - 30.01.2019, 10:05 Uhr

Zytostatika: Beim Abwägen der Maßnahmen muss die Arzneimittelsicherheit über allem stehen. (s / Foto: dpa)

Zytostatika: Beim Abwägen der Maßnahmen muss die Arzneimittelsicherheit über allem stehen. (s / Foto: dpa)


Amtsapotheker sollen jede Herstellung persönlich überwachen

Auch Patienten fordern im Nachgang zu Bottrop ein besseres Überwachungssystem – Busch hatte den onkologischen Pharmazeuten einige dieser Patientenforderungen beispielhaft mitgebracht. Diese reichen von der persönlichen Überwachung jeder Herstellung durch einen Amtsapotheker bis hin zu ausschließlich unangekündigten Kontrollen der Apotheken und wöchentlichen Probenzügen. Auch der Abgleich von Warenein- und Warenausgang soll mehr Sicherheit in die Arzneimittelherstellung bringen.

Verbindliche Erklärung von ADKA, DGOP und VZA

Die Selbstverwaltung der Apotheker hatte im Nachgang zu Bottrop unter Federführung der Apothekerkammern Westfalen-Lippe und Nordrhein mit dem Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA) und dem Bundesverband der Deutschen Krankenhausapotheker (ADKA) sowie der DGOP eine verbindliche Erklärung der zytostatikaherstellenden Apotheken zum Ausschluss eines Betrugs wie in Bottrop erarbeitet.


Kriminelles Handeln Einzelner lässt sich nicht verhindern, nur erschweren.“

Dominique-André Busch


Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte auf den Bottroper Zytoskandal um Peter S. reagiert und die Apothekenüberwachung in NRW neu geordnet – „innerhalb des bundesrechtlichen Rahmens“, betonte der Vertreter des Ministeriums. Das hohe Ziel: „Ein solcher Fall darf sich niemals wiederholen“. Doch Busch weiß auch: „Kriminelles Handeln Einzelner lässt sich nicht verhindern, nur erschweren“.

Apothekenüberwachung in NRW

Die Apothekenüberwachung organisiert jedes Land anders. In Nordrhein-Westfalen funktioniert die Arzneimittelüberwachung auf allen Verwaltungsebenen. Die Ebene der Bezirksregierung ist für die Herstellerüberwachung zuständig, die Apothekenüberwachung findet auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte statt.

Apothekenüberwachung ist eigentlich Bundesrecht. Doch Busch betont: „Es geht nur in einem bundesrechtlichen Rahmen“. Die Länder führten dieses Bundesrecht nach Artikel 83 Grundgesetz in eigener Angelegenheit aus, also auch das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz. Das verschaffe einen gewissen Handlungsspielraum, habe aber auch Grenzen, so Busch.

Die Überwachung vor Ort übernehmen in NRW die Amtsapotheker bei den Gesundheitsämtern oder Gesundheitsbehörden.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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