Apothekenüberwachung in NRW
Die Apothekenüberwachung organisiert jedes Land anders. In Nordrhein-Westfalen funktioniert die Arzneimittelüberwachung auf allen Verwaltungsebenen. Die Ebene der Bezirksregierung ist für die Herstellerüberwachung zuständig, die Apothekenüberwachung findet auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte statt.
Apothekenüberwachung ist eigentlich Bundesrecht. Doch Busch betont: „Es geht nur in einem bundesrechtlichen Rahmen“. Die Länder führten dieses Bundesrecht nach Artikel 83 Grundgesetz in eigener Angelegenheit aus, also auch das Apothekengesetz und das Arzneimittelgesetz. Das verschaffe einen gewissen Handlungsspielraum, habe aber auch Grenzen, so Busch.
Die Überwachung vor Ort übernehmen in NRW die Amtsapotheker bei den Gesundheitsämtern oder Gesundheitsbehörden.
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