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30. Januar 2019
Er ist auf den Weg gebracht, der Gesetzentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Uns Apothekers interessierten daran gleich mehrere Punkte: neue Regelungen für Importe, fürs E-Rezept und Fernverordnungen. Zum Aus für die derzeitige Zwangsimportförderung hat’s leider nicht gereicht, wir müssen weiterhin mit dem Importgeschäft und den bürokratischen Regelungen hierfür leben. Verändert werden sollen lediglich die Preisabstandsregelungen, wann Importe abgegeben werden müssen. Spahn nennt das einen „klugen Kompromiss“, da „die Margen auch an die Versichertengemeinschaft“ gegeben würden. Welche Margen? Die Einsparungen bei den Importen für die Kassen sind verglichen mit anderen Regelungen marginal. Der Aufwand dagegen vergleichsweise hoch. Importförderung ist ein Relikt aus alten Zeiten, Herr Spahn. Mein liebes Tagebuch, vielleicht klappt die Abschaffung beim nächsten Anlauf – mit dem nächsten Gesundheitsminister. Weitere vorgesehene Neuregelungen: Sieben Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes (geplant ist dies Mitte des Jahres) sollen die Regelungen fürs E-Rezept fertig sein, der Übergang vom Papierrezept zur elektronischen Verordnung muss dann laufen. Mein liebes Tagebuch, da steht uns was bevor: Das ist digitale Revolution live! Da verändern sich alle Prozesse. Man muss ehrlicherweise sagen: Wir stehen da in Deutschland nicht unbedingt an der Spitze der Entwicklung. Dass noch heute ein Rezept von seiner digitalen Entstehung im Arzt-PC über den Ausdruck zur Papierform wird, um dann letztendlich im Rechenzentrum wieder digitalisiert zu werden, ist ein Anachronismus. Andererseits hatten wir verständlicherweise kein großes Interesse daran angesichts der Gefahren einer digitalen Verordnung – sie lässt sich einfacher an Versender verschicken als die Papierversion. Jetzt lässt sich das alles nicht mehr aufhalten. Mein liebes Tagebuch, die ABDA muss jetzt alles daran setzen, die Fäden in der Hand zu behalten und bei den Bedingungen fürs E-Rezept mitreden. Mit dem GSAV soll im Übrigen auch die bisher geltende Vorschrift gestrichen werden, dass Rezepte von ausschließlichen Fernbehandlungen nicht beliefert werden dürfen. Umso mehr muss definitiv geregelt werden, dass der Patient hier Herr seines Rezepts bleibt und Arztpraxen die Rezepte nicht an Versender übermitteln dürfen. Da lauern noch Gefahren!
Eigentlich nichts Überraschendes: Zwei Wochen vor dem Securpharm-Start soll’s Probleme geben. Mein liebes Tagebuch, es wäre ein Wunder, wenn es anders gekommen wäre. Und wo liegen diese Probleme? Es soll Pharmaunternehmen geben, die noch nicht für den Start von Securpharm bereit sind. Ja so was, Securpharm kam ja auch so plötzlich, gell? Und dann gibt es Sorgen von Apothekern: Die Unsicherheit wächst, ob man Packungen abgeben darf, die keinen Data-Matrix-Code tragen. Keine Sorge, man darf! Denn Arzneimittel, die vor dem 9. Februar 2019 in Verkehr gebracht wurden und deren Verfalldatum noch nicht abgelaufen sind, dürfen in der Apotheke trotzdem abgegeben werden – auch ohne Securpharm-Scan. Außerdem, es wird nicht ausbleiben, dass in der Übergangsphase mal was durchrutscht – alles nicht so schlimm. Mal ehrlich, mein liebes Tagebuch, möchten wir wissen, wie die Fälschungsrichtlinie ab 9. Februar in so manch anderem europäischen Land umgesetzt wird? Z. B. im Brexit-Land? Oder in Spanien oder in Portugal? Möchten wir nicht.
11 Kommentare
Problem Apotheke ... die „digitale Barrierefreiheit“ ...
von Christian Timme am 06.02.2019 um 3:15 Uhr
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mehr Aufwand, mehr Geld
von Kleiner Apotheker am 04.02.2019 um 11:16 Uhr
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Securpharm
von Küper am 03.02.2019 um 23:33 Uhr
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Fehlermeldung SecurPharm
von Felix Maertin am 03.02.2019 um 21:36 Uhr
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securpharm
von Christian Giese am 03.02.2019 um 11:21 Uhr
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Zu allem Überfluss...
von gabriela aures am 03.02.2019 um 10:29 Uhr
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Schmdt, Pressesprecher und Abda
von conny am 03.02.2019 um 9:43 Uhr
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Der Wert des Apothekers in seiner Apotheke ...
von Gunnar Müller, Detmold am 03.02.2019 um 9:35 Uhr
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Das Schweigen um die Vor-Ort- Apotheken
von Ulrich Ströh am 03.02.2019 um 9:01 Uhr
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SecurPharm
von Karl Friedrich Müller am 03.02.2019 um 8:29 Uhr
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AW: Völlig richtig!
von Gunnar Müller, Detmold am 03.02.2019 um 9:29 Uhr
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