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Medizinalhanf-Diskussionsrunde
Gibt es einen Glaubenskrieg in der Cannabistherapie?
Kiefer warnt vor „Papieranalytik“
Cannabisrezepturen verursachten in der Apotheke viel Arbeit, gab Kiefer zu bedenken. Dies liege zum einen an der Kommunikation rund um die Lieferengpässe, zum anderen an dem hohen Prüfaufwand, der offenbar vom jeweiligen Bundesland abhänge. In dem Zusammenhang warnte Kiefer davor, dem Beispiel Schleswig-Holstein zu folgen, wo Cannabisblüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel eingestuft würden. Denn ein Fertigarzneimittel sei nur mit einer Arzneimittel-zulassung verkehrsfähig und der komplette Verzicht auf die Identitätsprüfung berge die Gefahr, dass verschnittene Ware in die Apotheken käme.
Und sich auf Prüfzertifikate im Sinne einer „Papieranalytik“ zu verlassen, sei riskant, wie man am Beispiel der Valsartankrise gesehen habe. „Es gibt seitens der Apothekerschaft keinen Grund, alle Sicherheitsbedenken über Bord zu werfen“, betonte der Apotheker. Seiner Ansicht nach soll sich die Bundespolitik zu der „Fertigarzneimittelfrage“ positionieren, anstelle dies den Bundesländern zu überlassen.
Bei der Frage um den Prüfaufwand ist zu berücksichtigen, dass die Bundesregierung die Cannabiskosten halbieren will. Mit dem Entwurf für das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) werden der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband dazu aufgefordert, sich auf niedrige Apothekenzuschläge zu einigen. Einen bundeseinheitlichen Gegenvorschlag zur Entlastung der Pharmazeuten gibt es allerdings nicht.
Wie teuer sind Cannabisblüten?
Um's Geld ging es auch bei den Wortbeiträgen der Kostenträger. Aus Sicht von Parow (DAK) seien die Blüten die teuerste Cannabisarznei. Dazu zog er eine Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) heran, derzufolge die monatlichen Kosten für eine Therapie mit Dronabinol 440 Euro, für die Behandlung mit Cannabisblüten 2.170 Euro kosten würden.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass die TK diese Zahlen anhand der Höchstmengen laut Betäubungsmittelverschreibungsverordnung angibt. Diese betragen für Dronabinol, das THC in Reinstform entspricht, 500 Milligramm und 100 Gramm für die Blüten. Diese Höchstmengen sind allerdings keine äquivalenten Verschreibungsmengen. Bei einer Blütensorte mit einem THC-Gehalt von 20 Prozent, wie in der Schmerztherapie häufig eingesetzt, unterscheidet sich die Ausgangsbasis für die TK-Berechnungen beispielsweise um den Faktor 40.
Doch die Auffassung, dass Blüten „teurer“ sind als andere Cannabisarzneien, hat sich bei den Kassen offenbar durchgesetzt. Außerdem kritisierte Parow die Vermischung der Freizeit- und medizinischen Anwendung. „Die Leute sollen konsumieren, was sie wollen, wenn sie es nur selbst bezahlen“, so der DAK-Experte.
6 Kommentare
Med. Anwendungen umfassend dargestellt
von M.Thole am 06.02.2019 um 18:22 Uhr
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Ferngesteuerte
von M.Thole am 06.02.2019 um 18:07 Uhr
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Merkbefreite
von M.Thole am 06.02.2019 um 16:59 Uhr
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AW: Merkbefreite
von Gerhard Formetoknow am 06.02.2019 um 17:31 Uhr
Really?
von Gerhard Formetoknow am 06.02.2019 um 15:48 Uhr
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AW: Really
von nibo am 06.02.2019 um 17:07 Uhr
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