- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- Gibt es einen ...
Medizinalhanf-Diskussionsrunde
Gibt es einen Glaubenskrieg in der Cannabistherapie?
Beim sogenannten Cannabisgesetz muss nachgebessert werden. Darüber waren sich Vertreter der Pharmazie, Medizin und der Kostenträger auf einer interdisziplinären Veranstaltung am vergangenen Freitag einig. Außerdem war die Mehrheit der Referenten davon überzeugt, dass die Verordnung von Cannabisblüten mit einem hohen Missbrauchspotenzial verbunden sei, im Gegensatz zu standardisierten Fertigarzneimitteln. Belege oder Zahlen gebe es dazu allerdings nicht.
Cannabis als Medizin polarisiert die Fachwelt. Erik Bodendiek von der Bundes-ärztekammer sprach in einem Vortrag am vergangenen Freitag sogar von einem „Glaubenskrieg“. Den Begriffsteil „Glauben“ habe er deshalb gewählt, weil seiner Meinung nach bei der Cannabismedizin eher die Eminenz als die Evidenz dominiere.
Auf der interdisziplinären Veranstaltung „Cannabis als Medizin – Gefahren des Missbrauchs?“ übte der Co-Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sucht und Drogen heftige Kritik an der derzeitigen Regelung zur Medizinalhanf-Verschreibung. Vor Ort in Berlin waren außerdem Dr. Andreas Kiefer (Bundesapothekerkammer), Dr. Detlev Parow (DAK-Gesundheit), Dr. Axel Meeßen (MDK Berlin-Brandenburg) und Professor Joachim Nadstawek. Die Veranstaltung wurde organisiert vom Institut für Gesundheitssystementwicklung und dem Berufsverband der Ärzte, Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD). Finanzielle Unterstützung gab es seitens des Extraktherstellers Tilray sowie von Bionorica Ethics, die die Rezeptursubstanz Dronabinol vertreiben.
Druck auf die Ärzteschaft
Bodendiek monierte, dass der Gesetzgeber den Cannabisblüten durch Aufnahme ins SGB V einen Medikamentenstatus verliehen habe, ohne dass diese eine Arzneimittelzulassung durchlaufen hätten. Und die vorhandene Evidenz sei von schlechter Qualität. Des Weiteren vermisse die Bundesärztekammer eine Indikationsliste.
Cannabis auf Rezept
Medizinalcannabis
Der dritte Kritikpunkt bestehe darin, dass auf dem verordnenden Arzt ein zu großer Druck laste. Denn in den meisten Fällen ginge die Initiative für eine Cannabis-therapie von Patienten aus, die bereits Konsumerfahrung hätten. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Grenzen zur „Selbstmedikation“ oft fließend sind. Dies liegt unter anderem daran, dass das Cannabisgesetz erst vor knapp zwei Jahren in Kraft trat, die Ablehnungsquote zu Beginn besonders hoch war und viele Chroniker auf „alternative Bezugsquellen“ ausgewichen waren.
Steigende Verordnungen als Zeichen für Missbrauch?
Doch inzwischen ist offenbar eine Art Lernkurve eingetreten. Die Genehmigungs-quote hat sich kassenübergreifend auf immerhin zwei Drittel stabilisiert und die Zahl der Cannabisrezepte steigt. Der wachsende Bedarf ist für BAK-Präsident Kiefer ein Anzeichen für das Missbrauchspotenzial, insbesondere bei dem hohen Blütenanteil: Laut aktuellen GKV-Verordnungszahlen wurden von Januar bis September 2018 rund 128.000 Cannabisverordnungen auf Kassenrezept ausgestellt, davon entfallen 42.428 Verordnungen auf unverarbeitete Cannabisblüten und 43.087 auf die heterogene Gruppe der „Cannabishaltigen Zubereitungen“.
6 Kommentare
Med. Anwendungen umfassend dargestellt
von M.Thole am 06.02.2019 um 18:22 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Ferngesteuerte
von M.Thole am 06.02.2019 um 18:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Merkbefreite
von M.Thole am 06.02.2019 um 16:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Merkbefreite
von Gerhard Formetoknow am 06.02.2019 um 17:31 Uhr
Really?
von Gerhard Formetoknow am 06.02.2019 um 15:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Really
von nibo am 06.02.2019 um 17:07 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.