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Was Apotheker zum Start wissen müssen (Teil 1)
Fragen und Antworten zu Securpharm
In drei Tagen ist es so weit, dann wird es ernst mit der
Umsetzung der europäischen Fälschungsschutzrichtlinie. Aktuell scheint vor allem eines klar zu sein:
Es gibt viel Unsicherheit. Wir haben versucht auf einige Fragen, die die
Apotheker beschäftigen, Antworten zu finden. Im ersten Teil geht es unter
anderem um Sicherheitsmerkmale, Möglichkeiten der Rückbuchung und OTC-Arzneimittel.
Was ändert sich ab dem 9. Februar?
Ab diesem Datum müssen vor der Abgabe an den Patienten alle verifizierungspflichtigen Arzneimittel verifiziert und aus dem System ausgebucht werden. Zudem muss der Erstöffnungsschutz überprüft werden.
Müssen alle Packungen ab dem 9. Februar die Sicherheitsmerkmale tragen?
Die Sicherheitsmerkmale müssen nur verschreibungspflichtige Arzneimittel tragen, die ab diesem Stichtag vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden. Ausgenommen sind Rx-Arzneimittel der sogenannten White-List (Anhang I der Delegierten Verordnung), dazu gehören zum Beispiel Allergen-Extrakte und bestimmte Infusionslösungen.
OTC-Arzneimittel müssen grundsätzlich nicht verifiziert werden,
es können aber Ausnahmen festgelegt werden. Derzeit ist die einzige Ausnahme Omeprazol, magensaftresistente Hartkapseln, 20 und 40 mg. Sie findet sich in der sogenannten Black-List (Anhang II der Delegierten Verordnung).
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Was passiert nach dem 9. Februar mit den Rx-Arzneimitteln, die noch keinen 2-D-Barcode haben?
Alle Packungen, die derzeit im Verkehr sind, bleiben auch nach dem 9. Februar verkehrsfähig und können bis zum Verfalldatum abgegeben werden. Man scannt wie bisher auch den Strichcode.
Sind ab dem 9. Februar alle Packungen mit 2-D-Barcode verifizierungspflichtig?
Nur Packungen von Rx-Arzneimitteln, die ab dem 9. Februar vom Hersteller in den Verkehr gebracht werden, sind verifizierungspflichtig. Teilweise tragen aber auch Packungen, die schon vor dem Stichtag im Umlauf waren, einen 2-D-Code, zum Beispiel zu Testzwecken; aber auch Tierarzneimittel und Medizinprodukte, sowie gewisse in Indien hergestellte Arzneimittel. Diese müssen nicht verifiziert werden. Das System sollte das eigentlich erkennen, es könnte aber zu Beginn zu Fehlermeldungen kommen.
Verifizierungspflichtige Arzneimittel dürfen nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgegeben werden.
1 Kommentar
Kontrolle
von Ralf Oberbauer am 07.02.2019 um 7:16 Uhr
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