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Was Apotheker zum Start wissen müssen (Teil 1)
Fragen und Antworten zu Securpharm
OTC-Arzneimittel und mehrere Codes auf einer Packung
Was passiert, wenn ich den Strichcode scanne, obwohl auf der Packung ein 2-D-Code vorhanden ist?
Es ist vorgesehen, dass die Software meldet, ob eine Packung verifizierungspflichtig ist oder nicht, wenn in der Apotheke der Strichcode gescannt wird. Handelt es sich um eine verifizierungspflichtige Packung, erfolgt der Hinweis, dass man den Data Matrix Code scannen muss. Es ist wohl davon auszugehen, dass der Strichcode (Code 39) auf längere Sicht nicht mehr auf Rx-Packungen aufgebracht werden wird.
Woran erkenne ich, welchen Data Matrix Code ich für die Echtheitsprüfung scannen muss, wenn mehrere Data Matrix Codes auf der Packung sind?
Wenn mehrere Data Matrix Codes auf einer Packung vorhanden sein sollten, kann neben dem Data Matrix Code für die Echtheitsprüfung die Kennzeichnung PPN stehen.
Wenn ein Data Matrix Code gescannt wird, welcher nicht
der Securpharm Spezifikation entspricht, erscheint bei vielen Softwarenbietern ein Hinweisfenster, welches
darauf hinweist und die Apotheke auffordert einen PPN-Data Matrix-Code, den
PZN-Barcode zu scannen oder die Packung manuell zu erfassen.
Wie lange dauert es, bis ich nach einem Scan eine Rückmeldung vom System bekomme?
Die Antwortzeit des Systems muss bei mindestens 95 Prozent der Abfragen unter 300 Millisekunden liegen – ohne Berücksichtigung der Internetverbindung. Die Leistung des Datenspeichers muss es Apotheken ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne wesentliche Zeitverzögerung auszuführen. Die Securpharm-Partner haben sich laut eigener Aussage auf höhere Anforderungen hin verabredet.
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Ein OTC-Arzneimittel hat einen Erstöffnungsschutz und einen 2-D-Barcode. Muss man es verifizieren?
Hat ein OTC-Arzneimittel einen Erstöffnungsschutz und eine 2-D-Barcode, muss es derzeit nur verifiziert werden, wenn es sich um Omperazol handelt. Hersteller können aber die Merkmale freiwillig aufbringen, allerdings darf der Data-Matrix-Code keine packungsindividuelle Nummer enthalten. Produktcode, Verfalldatum und Chargenbezeichnung können jedoch codiert sein.
Vorteil für die Apotheke: Charge und Verfalldatum werden beim Scannen in die Warenwirtschaft übernommen.
Warum sollte die erste Prüfung beim Wareneingang erfolgen?
Zum einen können beim Scan beim Wareneingang nicht abgabefähige Arzneimittel bereits erkannt und in Quarantäne genommen werden – und nicht erst in Anwesenheit des Patienten. Zum anderen müssen Chargenbezeichnung und Verfalldatum nicht mehr per Hand eingepflegt werden, weil sie im 2-D-Barcode hinterlegt sind.
1 Kommentar
Kontrolle
von Ralf Oberbauer am 07.02.2019 um 7:16 Uhr
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