Was Apotheker zum Start wissen müssen (Teil 1)

Fragen und Antworten zu Securpharm 

Stuttgart - 06.02.2019, 17:45 Uhr

Ausbuchen oder verifizieren? Securpharm bringt neue Fragen in die Apotheke. (m / Foto: john9595

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Ausbuchen oder verifizieren? Securpharm bringt neue Fragen in die Apotheke. (m / Foto: john9595 / stock.adobe.com)


OTC-Arzneimittel und mehrere Codes auf einer Packung

Was passiert, wenn ich den Strichcode scanne, obwohl auf der Packung ein 2-D-Code vorhanden ist?

Es ist vorgesehen, dass die Software meldet, ob eine Packung verifizierungspflichtig ist oder nicht, wenn in der Apotheke der Strichcode gescannt wird. Handelt es sich um eine verifizierungspflichtige Packung, erfolgt der Hinweis, dass man den Data Matrix Code scannen muss. Es ist wohl davon auszugehen, dass der Strichcode (Code 39) auf längere Sicht nicht mehr auf Rx-Packungen aufgebracht werden wird.

Woran erkenne ich, welchen Data Matrix Code ich für die Echtheitsprüfung scannen muss, wenn mehrere Data Matrix Codes auf der Packung sind?

Wenn mehrere Data Matrix Codes auf einer Packung vorhanden sein sollten, kann neben dem Data Matrix Code für die Echtheitsprüfung die Kennzeichnung PPN stehen.

Wenn ein Data Matrix Code gescannt wird, welcher nicht der Securpharm Spezifikation entspricht, erscheint bei vielen Softwarenbietern ein Hinweisfenster, welches darauf hinweist und die Apotheke auffordert einen PPN-Data Matrix-Code, den PZN-Barcode zu scannen oder die Packung manuell zu erfassen.

Die Kennzeichnung PPN zeigt bei mehreren Codes: Es handelt sich um einen Securpharm-2-D-Code.Er ist allerdings nicht verpflichtend.

Wie lange dauert es, bis ich nach einem Scan eine Rückmeldung vom System bekomme?

Die Antwortzeit des Systems muss bei mindestens 95 Prozent der Abfragen unter 300 Millisekunden liegen – ohne Berücksichtigung der Internetverbindung. Die Leistung des Datenspeichers muss es Apotheken ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne wesentliche Zeitverzögerung auszuführen. Die Securpharm-Partner haben sich laut eigener Aussage auf höhere Anforderungen hin verabredet.

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Ein OTC-Arzneimittel hat einen Erstöffnungsschutz und einen 2-D-Barcode. Muss man es verifizieren?

Hat ein OTC-Arzneimittel einen Erstöffnungsschutz und eine 2-D-Barcode, muss es derzeit nur verifiziert werden, wenn es sich um Omperazol handelt. Hersteller können aber die Merkmale freiwillig aufbringen, allerdings darf der Data-Matrix-Code keine packungsindividuelle Nummer enthalten. Produktcode, Verfalldatum und Chargenbezeichnung können jedoch codiert sein.

Vorteil für die Apotheke: Charge und Verfalldatum werden beim Scannen in die Warenwirtschaft übernommen.

Warum sollte die erste Prüfung beim Wareneingang erfolgen?

Zum einen können beim Scan beim Wareneingang nicht abgabefähige Arzneimittel bereits erkannt und in Quarantäne genommen werden – und nicht erst in Anwesenheit des Patienten. Zum anderen müssen Chargenbezeichnung und Verfalldatum nicht mehr per Hand eingepflegt werden, weil sie im 2-D-Barcode hinterlegt sind.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Kontrolle

von Ralf Oberbauer am 07.02.2019 um 7:16 Uhr

Die für mich wichtigsten Fragen bezüglich der angepriesenen Sicherheit lauten:

Wer kontrolliert, ob die Zahl der Fälschungen in Apotheken im Vergleich zu anderen Jahren verändert haben?

Wer erstellt eine Kosten-Nutzen-Bewertung?

Wie setzen andere Länder KONKRET die EU-Richtlinie um?

Wer kontrolliert, dass die Daten der Kunden und der Rezepte nicht an Securpharm übermittelt werden?

Wie werden ausländische Versender kontrolliert und bei Verstössen gegebenenfalls sanktioniert?

Wieso werden nun auch Packungen mit geringem Wert erfasst, obwohl keine einzige Fälschung seit Jahren mit geringem Wert unter 50€ in Apotheken entdeckt wurden.

Welche Maßnahmen werdenin Bezug auf Fälschungen via illegalem Versand in diesem Zusammenhang gemacht - gibt es überhaupt zusätzliche Maßnahmen, den unkontrollierten Vesand von Fälschungen via Internet einzudämmen?

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