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BÄK: Eine Tötung zu empfehlen, ist keine Option für Ärzte
Zu diesem Antrag wird am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung stattfinden. Geladen sind verschiedene Einzelsachverständige sowie Verbände und Institutionen wie die Bundesärztekammer (BÄK), der Deutsche Ethikrat, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen lehnen den Antrag der Liberalen weitgehend ab. So schreibt die BÄK: „Ärzte leisten Hilfe beim Sterben, aber nicht zum Sterben“. Es dürfe keine Option für Ärzte sein, in schwierigen und hoffnungslosen Situationen eine aktive Tötung zu empfehlen oder daran mitzuwirken. Menschliche Extremnotlagen könnten auch nicht mit einem behördlichen Verwaltungsakt gelöst werden.
Die DGP begründet ihre Ablehnung des FDP-Antrags damit, dass die Hospiz-und Palliativversorgung fast immer eine Leidensminderung ermögliche. Es gebe zudem Alternativen für Patienten in solchen Ausnahmesituationen. Die Palliativmediziner halten auch eine Begrenzung auf extreme Ausnahmesituationen für nicht möglich, so dass die Gefahr bestehe, dass eine staatliche Pflicht zur Assistenz bei Suizid geschaffen wird.
Die DGHS spricht sich dagegen für einen „Notausgang“ für die wenigen Menschen aus, die von der gegenwärtig bestehenden Rechtsunsicherheit betroffen sind. Die Nichtverfügbarkeit eines solchen „Notausgangs“ sei „eine erhebliche Einbuße an Freiheit der persönlichen Lebensgestaltung“.
Spahn contra Bundesverwaltungsgericht
Im BMG dürfte sich indessen die Meinung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht geändert haben. Wie der Tagesspiegel schreibt, war die Linie im Ministerium schon früh klar. Das zeigten interne Unterlagen, die das BMG nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Zeitung herausgegeben musste. Demnach hat Spahn frühzeitig selbst eine Sperre verfügt – ohne, dass es auf nähere Prüfungen durch das BfArM ankommen soll.
Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr, auf deren Initiative der Antrag der Liberalen zurückgeht, ist daher überzeugt, dass auch die übrigen Antragsteller beim BfArM keine Chance haben. Betroffene müssten klagen, wenn sie sich gegen die Ablehnung wehren wollen: „Jedem einzelnen der abgelehnten Antragsteller bürdet Jens Spahn mit seinem Dekret den langwierigen Rechtsweg auf“, sagte sie dem Tagesspiegel. Dem Blatt zufolge sind bislang sieben entsprechende Fälle anhängig, überwiegend beim Verwaltungsgericht Köln. Auch das Bundesverwaltungsgericht wird am 6. Juni 2019 erneut über einen Sterbehilfe-Fall entscheiden.
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