Landgericht Düsseldorf

DocMorris‘ Schadenersatzklage stockt

Berlin/Düsseldorf - 22.02.2019, 17:15 Uhr

Hier am Düsseldorfer Landgericht ging es heute Nachmittag um die 15 Millionen-Euro-Klage von DocMorris. (Foto: imago)

Hier am Düsseldorfer Landgericht ging es heute Nachmittag um die 15 Millionen-Euro-Klage von DocMorris. (Foto: imago)


Der Versandhändler DocMorris tritt mit seiner Forderung nach millionenschwerem Schadenersatz von der Apothekerkammer Nordrhein auf der Stelle. Am heutigen Freitag fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf statt. Der von DocMorris behauptete Schaden kam dabei allerdings noch gar nicht zur Sprache. Wie es weiter geht, will das Gericht am 7. Juni verkünden.  

Mehr als 15 Millionen Euro fordert der niederländische Arzneimittelversender DocMorris vor dem Düsseldorfer Landgericht von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Er wirft der Kammer vor, ihre früheren Vollstreckungen aus diversen einstweiligen Verfügungsbeschlüssen seien ungerechtfertigt. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2016 entschieden, dass sich die deutsche Arzneimittelpreisbindung nicht auf EU-ausländische Versandapotheken erstreckt, weil dies die Warenverkehrsfreiheit verletze.  

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Doch über die Frage, ob und in welcher Höhe DocMorris ein Schaden entstanden ist, wurde bei der mündlichen Verhandlung am heutigen Freitag gar nicht diskutiert. Vielmehr wurden Vorfragen besprochen, sagte der Anwalt der AKNR, Dr. Morton Douglas, gegenüber DAZ.online. Das Gericht deutete an, dass es das Verfahren möglicherweise aussetzen könnte. Der Grund: Es laufen andernorts noch Verfahren, die sogar dazu führen könnten, dass der EuGH erneut angerufen wird. Die Frage ist nun, ob sich die Düsseldorfer Richter darüber hinwegsetzen oder lieber warten, bis die Rechtslage klarer ist.

Die Apothekerkammer hält die Schadenersatz-Forderung ohnehin für unbegründet. Sie argumentiert, dass DocMorris möglicherweise schon deshalb keine Ansprüche geltend machen könne, weil das Unternehmen gar nicht nach Deutschland versenden dürfe. Denn DocMorris habe an seinem Firmensitz in den Niederlanden nicht eine einzige richtige stationäre Apotheke – genau das ist nach der Länderliste des Bundesgesundheitsministeriums aber nötig, um nach Deutschland versenden zu dürfen. DocMorris bestreitet allerdings, keine Präsenzapotheke zu betreiben.

Schon seit Jahren streiten sich DocMorris und die Apothekerkammer Nordrhein vor diversen Gerichten. Bevor der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes im Sommer 2012 entschieden hatte, dass auch EU-Versender an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden sind, hatte DocMorris munter Rx-Boni gewährt. Erst als der EuGH 2016 anders entschied, setzte das Unternehmen dieses Geschäftsmodell fort.

Das Düsseldorfer Landgericht will am 7. Juni verkünden, wie es in dem Schadenersatz-Verfahren weitergeht .


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