Brexit

Kein Ausstieg aus dem Mietvertrag: EMA drohen 21 Jahre doppelte Miete

Remagen - 25.02.2019, 10:15 Uhr

Die EMA zieht aus dem Hauptquartier in London aus, aus dem Mietvertrag kommt sie aber wohl nicht. ( r / Foto: dpa)

Die EMA zieht aus dem Hauptquartier in London aus, aus dem Mietvertrag kommt sie aber wohl nicht. ( r / Foto: dpa)


„Brexit war unwahrscheinlicher als ein Erdbeben in London“

Verständlich, dass die EMA angesichts dieser Perspektive versucht hat, aus dem Mietvertrag in London herauszukommen, aber der Vermieter legte sich quer, zog vor Gericht und bekam jetzt Recht. Nach aktuellen Presseberichten hat ein britisches Gericht die vorzeitige Kündigung des Vertrags durch die EMA abgeschmettert.  

In der Anhörung hatte die Europäische Arzneimittelbehörde argumentiert, dass der Mietvertrag durch Großbritanniens bevorstehenden Austritt aus der EU durchkreuzt („frustrated“) worden sei, ein juristischer Begriff, der bedeutet, dass die Grundlage der Vertragsunterzeichnung sich aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses verändert habe, so dass es unmöglich sei, diese zu erfüllen. Bei den Mietvertragsverhandlungen sei es um Bestimmungen für „Erdbeben, Explosionen und Terrorismus“ gegangen, aber nicht um den Brexit. Der Brexit sei weniger wahrscheinlich gewesen als „ein Erdbeben im Osten Londons".  

Keine Sonderbehandlung für EU-Institutionen

Die Richter folgten dem nicht und befanden, der Übergang Großbritanniens zu einem Nicht-Mitgliedstaat der EU sei kein „frustrating event“. Deshalb müsse die EMA ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag weiterhin nachkommen. In seinem 95-seitigen Urteil legt der Richter außerdem dar, dass die Agentur den Mietvertrag nach englischem Recht unterschrieben habe und ihren Verpflichtungen nicht einfach dadurch entkommen könne, weil sie eine Agentur der Europäischen Union sei.

Erfreuliche Nachricht für den Immobilienmarkt

„Dass der Richter so entschieden hat, ist eine erfreuliche Nachricht für den Immobilienmarkt und den Rechtssektor, denn er bringt mehr Sicherheit hinsichtlich der Auswirkungen des Brexit auf Verträge,“ kommentiert Ben Hatton, Anwalt der Kanzlei Clifford Chance für die Canary Wharf Group die Entscheidung. Damit wird nach Einschätzung britischer Anwälte ein wichtiges Exempel für Banken und andere Unternehmen statuiert, die sich ebenfalls mit dem Gedanken tragen könnten, ihre Mietverträge mit Bezug auf den „Brexit“ vorzeitig zu kündigen.

Für die EMA bedeutet das nun 21 Jahre doppelt Miete zahlen, aber ein Schlupfloch gibt es vielleicht noch: Der Richter am High Court hat bestätigt, dass die Agentur die Räumlichkeiten in London mit Einwilligung des Vermieters untervermieten könne.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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