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Zwei Jahre Cannabisgesetz
BAK: Weiterhin volles Programm bei der Cannabis-Analytik
Am kommenden Sonntag wird das
Cannabisgesetz zwei Jahre alt. Fast ebenso lange verhandeln Kassen und Apotheker über
den Rezepturzuschlag beim Medizinalhanf. Einer Preissenkung steht entgegen,
dass die Identitätsprüfung sehr aufwendig ist. Um die Apotheken zu entlasten, schlägt die Linksfraktion im Bundestag vor, Cannabisblüten als Fertigarzneimittel einzustufen. Doch die Bundesapothekerkammer
stellt klar: Abstriche beim Prüfaufwand darf es nicht
geben.
Die grüne Welle in der Apothekenrezeptur hält an: Rund 95.000 Kassenrezepte über Cannabis-Zubereitungen oder unverarbeitete Blüten wurden im vergangenen Jahr beliefert. Das zeigt die aktuelle Statistik des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI). Der Anteil der Fertigarzneimittel war 2018 mit rund 53.000 Packungen geringer.
Mehr Cannabisrezepte – vor allem in der Rezeptur
Damit hat sich dieses Verhältnis im Vergleich zum Vorjahr umgedreht: So wurden 2017 noch 39.500 Packungen Fertigarzneimittel abgegeben und lediglich 27.000 Kassenrezepte über Cannabis-Zubereitungen oder unverarbeitete Blüten beliefert. Die Zahlen decken sich mit der Statistik des Marktforschungsinstituts IQVIA, die vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, und die die Zahl der Rezepte über Cannabisrezepturen auf rund 94.000 beziffert. Auch die Zahlen des GKV-Spitzenverbandes bestätigen einen Wachstumstrend bei Cannabisrezepturen.
Am kommenden Sonntag wird das Cannabisgesetz zwei Jahre alt. Ein idealer Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), der auch Vorstandsvorsitzender des DAPI ist, kommentiert seine Zahlen in einer Meldung: „Unsere Daten legen nahe, dass heute deutlich mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden als vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vor zwei Jahren.“ Gäbe es weniger Lieferengpässe, könnte die Zahl der belieferten Rezepte noch höher sein. Doch wie hoch ist der Bedarf in Deutschland tatsächlich?
Tatsächlicher Bedarf schwer abzuschätzen
Um diese Frage zu beantworten, eignen sich die Statistiken vom DAPI und IQVIA nur bedingt. Denn die Zahl der Privatrezepte ist nicht eingeflossen. Insbesondere zu Beginn, als die Ablehnungsquote bei den gesetzlichen Krankenkassen noch hoch war, dürften auch einige Kassenpatienten auf Privatverordnungen ausgewichen sein. Außerdem liegen zu den Blütenverschreibungen nur die Zahl der Rezepte beziehungsweise Abgabeeinheiten hervor, aber nicht die jeweils verordneten Mengen.
Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurden im ersten Halbjahr 2018 rund 1,6 Tonnen eingeführt. Die Mengen des zweiten Halbjahres sind zwar noch nicht bekannt*. Doch aus Sicht der Importeure gibt es noch viel Luft nach oben. So haben neun Importeure seit März des vergangenen Jahres ihre jährlichen Einfuhrhöchstmengen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf insgesamt 25,6 Tonnen erhöht.
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Anmerkung der Redaktion 6.3.16:00: Wie uns ein BfArM-Sprecher ein Tag nach Veröffentlichung des Artikels mitteilte, wurden 2018 für die direkte Patientenversorgung über die Apotheken aus Kanada und den Niederlanden 3.130 kg Cannabisblüten importiert.
5 Kommentare
Sozial ist was Arbeit schafft
von Bernd Jas am 07.03.2019 um 12:12 Uhr
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Berufs-Identität--Prüfung
von Wolfgang Müller am 06.03.2019 um 11:04 Uhr
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Lächerlich
von Rainer W. am 06.03.2019 um 9:42 Uhr
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ProhbitionFailed
von SourDiesel am 05.03.2019 um 19:19 Uhr
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Mit ´nem dicken Hammer
von Bernd Jas am 05.03.2019 um 14:31 Uhr
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