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Zwei Jahre Cannabisgesetz
BAK: Weiterhin volles Programm bei der Cannabis-Analytik
Regierung will Cannabiskosten halbieren
Das BMG schätzt die GKV-Ausgaben für Cannabisrezepturen im vergangenen Jahr auf 50 Millionen Euro. Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Kosten halbieren. Zu diesem Zweck sollen sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf einen neuen Rezepturzuschlag einigen.
Beide Parteien verhandeln darüber seit anderthalb Jahren. Doch in Apotheken ist der Arbeitsaufwand bei Cannabisrezepturen – insbesondere bei der Identitätsprüfung – unverändert hoch. Aus Apothekerperspektive stellt sich daher die Frage: Weshalb sollen wir für dieselbe Arbeit nur einen Bruchteil des Honorars akzeptieren?
Der schleswig-holsteinische Weg
Einige Bundesländer haben Einzellösungen entwickelt, um die Apotheken zu entlasten. Die größte Arbeitsersparnis haben die Apotheken in Schleswig-Holstein bei Blüten aus den Niederlanden. Denn diese werden nach Auskunft des Landesgesundheitsministeriums formal als Fertigarzneimittel behandelt, was sich konsequenterweise auf die Kosten auswirkt: „Die Preisberechnung richtet sich nach der AMPreisV für Fertigarzneimittel ohne Rezepturzuschlag“, erklärt das Ministerium auf Nachfrage von DAZ.online.
Kann das Schleswig-Holstein einfach so festlegen? Vor etwa einem Monat hatte das BMG auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion jedenfalls erklärt, dass es in die Zuständigkeit der Bundesländer falle, Cannabis als Fertigarzneimittel einzustufen oder nicht. Eine bundesweite Regelung, die allen Apotheken Deutschlands Rechtssicherheit bietet, gibt es allerdings noch nicht.
Linke fordern Fertigarzneimittel-Status
Der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Niema Movassat, fordert die Bundesregierung dazu auf, medizinisches Cannabis deutschlandweit als Fertigarzneimittel einzustufen. Denn Medizinalhanf, der nach Deutschland importiert werde, sei bereits von den Cannabisagenturen in den jeweiligen Exportländen geprüft, begründet der Jurist gegenüber DAZ.online. „Es macht daher Sinn, Cannabis als Fertigarzneimittel einzustufen. Dies entlastet die Apotheken und senkt die Preise. Die Senkung der Preise ist gut für die gesetzlichen Krankenkassen, weil Cannabis als Medizin weniger Kosten verursacht und es ist gut für Patienten, die nur ein Privatrezept haben.“
„Anerkannte Prüfvorschriften sind kein Ballast“
Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten? Andreas Kiefer ist von der Fertigarzneimittel-Idee nicht überzeugt. In einer Mitteilung erklärt der BAK-Präsident: „Apotheker sind der Qualität verpflichtet. Die pharmazeutischen Qualitätskriterien gelten für jedes Arzneimittel, auch für Cannabisblüten – denn jeder Patient hat das Recht auf eine sichere Therapie. Wer meint, bei der Sicherheitsprüfung sparen zu können und anerkannte Prüfvorschriften als Ballast abtut, der öffnet minderwertiger oder verschnittener Ware Tür und Tor. Wir Apotheker werden dafür kämpfen, das zu verhindern und die Patienten zu schützen.“
Und in die Entwicklung von Qualitätsstandards bei Apotheken-Rezepturen ist Kiefer direkt involviert. Denn der BAK-Präsident und DAPI-Vorstandvorsitzende ist gleichzeitig auch Vorsitzender der Kommission des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) und des Neuen Rezeptur Formulariums (NRF). Das DAC entwickelt Vorschriften, wie Apotheken Rezepturausgangsstoffe wie Cannabisblüten zu prüfen haben. Das NRF gibt die Herstellungsanweisungen vor, wie in der Apotheke Rezepturarzneimittel wie beispielsweise Cannabisrezepturen angefertigt werden.
5 Kommentare
Sozial ist was Arbeit schafft
von Bernd Jas am 07.03.2019 um 12:12 Uhr
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Berufs-Identität--Prüfung
von Wolfgang Müller am 06.03.2019 um 11:04 Uhr
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Lächerlich
von Rainer W. am 06.03.2019 um 9:42 Uhr
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ProhbitionFailed
von SourDiesel am 05.03.2019 um 19:19 Uhr
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Mit ´nem dicken Hammer
von Bernd Jas am 05.03.2019 um 14:31 Uhr
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