Insekten und die Novel Food-Verordnung
Vor 2018 war die Rechtslage für Insekten als Lebensmittel nicht eindeutig, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Internetseite schreibt. Aus der europäischen Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel Food-Verordnung (EG) Nr. 258/97) ging nicht hervor, ob auch ganze Insekten als Novel Food gelten, es wurden nur „Lebensmittelzutaten, die aus Tieren isoliert wurden“ genannt.
Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283, seitdem gilt: Alle Insekten oder insektenhaltigen Produkte, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen, müssen vorab gesundheitlich bewertet und von der Europäischen Kommission zugelassen werden. Zulassungsanträge mussten auch davor schon gestellt werden, allerdings bei den nationalen Behörden. Neu ist außerdem das neue Anzeigeverfahren für traditionelle Lebensmittel aus einem Drittstaat: Dann muss belegt werden, dass das Lebensmittel dort seit mindestens 25 Jahren verzehrt wurde und keine Sicherheitsbedenken auftraten. (dm)
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