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TSVG
Impfstoff-Vergütung und Rabattsperre für Großhändler im Bundestag
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll am heutigen Donnerstag in zweiter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Mit dem Gesetz will der Gesetzgeber es unter anderem ermöglichen, dass Kassenpatienten schneller an Arzttermine kommen. Doch es gibt auch für Apotheker relevante Punkte, unter anderem zur Impfstoff-Vergütung und zu den Großhandelsrabatten.
Das TSVG sieht vor, dass Praxisärzte mindestens 25 statt 20
Sprechstunden pro Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen.
Die Termin-Servicestellen sollen ab Anfang 2020 nicht
nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten. Zudem
sollen sie bundesweit unter der Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr
und auch online oder über eine App für Smartphones erreichbar sein. Augenärzte,
Frauenärzte und HNO-Ärzte sollen pro Woche fünf Stunden offene Sprechzeit ohne feste
Terminvergabe einrichten.
Spahn sagte, der Staat müsse in einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung funktionieren. „Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes.“ Für Ärzte soll es als Anreiz auch mehr Geld geben: für die Vermittlungen dringender Termine bei einem Facharzt, für neue Patienten in der Praxis oder für Leistungen in offenen Sprechstunden. Für die Präsenz auf dem Land werden Zuschläge Pflicht. Insgesamt dürften sich für die gesetzlichen Krankenkassen jährlich bis zu 800 Millionen Euro Mehrausgaben für Arzt-Vergütungen ergeben.
Spahn: Das Gesundheitswesen braucht ein Update
„Unser Gesundheitswesen braucht ein Update. Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen. Sie haben auch auf dem Land Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung. Und sie verlangen zu Recht, dass wir ihnen mit digitalen Lösungen den Alltag erleichtern. In einem lebenswichtigen Bereich wie der Gesundheitsversorgung muss der Staat funktionieren. Da besser zu werden, ist das Ziel unseres Gesetzes“, so Spahn.
Impfstoffe und Großhandelsrabatte werden neu gereglt
Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, für ihre Versicherten bis spätestens 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Die Große Koalition hängte in den vergangenen Monaten zahlreiche Änderungsanträge an das Gesetz an. Unter anderem soll das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent an der Gematik-Gesellschaft übernehmen, die sich um die Digitalisierung im Gesundheitswesen kümmert. Das Gesetz sieht daneben auch Ausweitungen der Versorgung vor. Unter anderem sollen die Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz zum 1. Oktober 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent steigen. In der Pflege sollen ab 1. Mai 2019 auch reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die zum Beispiel beim Putzen oder Einkaufen helfen.
Für die Apotheker hat das TSVG unter anderem eine Neuregelung der Impfstoff-Vergütung in petto: Demnach sollen die Pharmazeuten pro Impfstoff-Dosis künftig 1 Euro bekommen. Verträge oder Vereinbarungen zwischen Landesapothekerverbänden und Herstellern soll es gar nicht mehr geben. Und: Pro Verordnungszeile dürfen Impfstoffe für maximal 75 Euro gelistet sein. Die Apothekerverbände im Norden der Bundesrepublik hatten sich kürzlich über diese Umstellung beschwert.
Mindestens ebenso wichtig ist die Klarstellung im TSVG, dass der fixe Großhandelszuschlag künftig unmissverständlich nicht verhandelbar ist. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2017 entschieden, dass der Fixzuschlag von 70 Cent dem Wortlaut nach keine Preisuntergrenze festlegt, also einem Rabatt zugänglich ist. Das hatte sich der Gesetzgeber eigentlich anders gedacht. Nun bessert er aber nach. Im TSVG steht nun, dass der Fixzuschlag der Grossisten (70 Cent) nicht durch Rabatte eingeschränkt werden darf.
1 Kommentar
Ein echter Lauterbach - Kalauer
von ratatosk am 14.03.2019 um 8:39 Uhr
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