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TSVG
Impfstoff-Vergütung und Rabattsperre für Großhändler im Bundestag
Impfstoffe und Großhandelsrabatte werden neu gereglt
Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, für ihre Versicherten bis spätestens 2021 elektronische Patientenakten anzubieten. Die Große Koalition hängte in den vergangenen Monaten zahlreiche Änderungsanträge an das Gesetz an. Unter anderem soll das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent an der Gematik-Gesellschaft übernehmen, die sich um die Digitalisierung im Gesundheitswesen kümmert. Das Gesetz sieht daneben auch Ausweitungen der Versorgung vor. Unter anderem sollen die Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz zum 1. Oktober 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent steigen. In der Pflege sollen ab 1. Mai 2019 auch reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die zum Beispiel beim Putzen oder Einkaufen helfen.
Für die Apotheker hat das TSVG unter anderem eine Neuregelung der Impfstoff-Vergütung in petto: Demnach sollen die Pharmazeuten pro Impfstoff-Dosis künftig 1 Euro bekommen. Verträge oder Vereinbarungen zwischen Landesapothekerverbänden und Herstellern soll es gar nicht mehr geben. Und: Pro Verordnungszeile dürfen Impfstoffe für maximal 75 Euro gelistet sein. Die Apothekerverbände im Norden der Bundesrepublik hatten sich kürzlich über diese Umstellung beschwert.
Mindestens ebenso wichtig ist die Klarstellung im TSVG, dass der fixe Großhandelszuschlag künftig unmissverständlich nicht verhandelbar ist. Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2017 entschieden, dass der Fixzuschlag von 70 Cent dem Wortlaut nach keine Preisuntergrenze festlegt, also einem Rabatt zugänglich ist. Das hatte sich der Gesetzgeber eigentlich anders gedacht. Nun bessert er aber nach. Im TSVG steht nun, dass der Fixzuschlag der Grossisten (70 Cent) nicht durch Rabatte eingeschränkt werden darf.
1 Kommentar
Ein echter Lauterbach - Kalauer
von ratatosk am 14.03.2019 um 8:39 Uhr
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