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Neuregelung zum Großhandelshonorar verunsichert Apotheker und Großhändler
AEP: Wir halten an unseren Modellen fest
Der Großhändler AEP hat eine ganz andere Sicht auf die Dinge. Schon die Begründung liest die AEP so, dass handelsübliche Skonti weiter erlaubt sind. Und so teilt der Händler seinen Kunden im Apothekenmarkt in einem Schreiben mit: „In der Kommentierung dieses Paragraphen ist klargestellt, dass der Großhandel Rabatte in Höhe des variablen Anteils plus handelsübliche Skonti geben darf. Das ist insofern auch logisch, da auch der Großhandel Skonti von der Industrie bekommt, die er im Prinzip an die Apotheken weiterleitet. Insofern sind der Gesetzestext und die Kommentierung auch kongruent.“
Die AEP-Chefs kündigen in ihrem Brief an, dass sie ihre Preismodelle auch in Zukunft nicht ändern werden: „Wir bei der AEP werden natürlich die Auswirkung des Gesetzes intensiv prüfen, aber auf jeden Fall unser bestehendes Konditionsmodell weiter aufrechterhalten. Die Gesetzeslage hierzu ist klar!“
Klarheit auf allen Seiten sieht aber anders aus. Und deswegen meint auch die AEP, dass es schon bald die nächsten Klagen geben dürfte. „Natürlich gehen wir davon aus, dass der Phagro oder stellvertretend ein Wettbewerbsverein, wie schon vor drei Jahren, wieder versuchen wird zu klagen.“ Deswegen rät die AEP ihren Kunden: „Unser Rat an Sie: lassen Sie sich nicht verunsichern, und lassen Sie uns gemeinsam weiterhin modernen Pharmahandel ohne Spielchen, fair und transparent betreiben. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!“
1 Kommentar
ganz einfach:
von Karl Friedrich Müller am 15.03.2019 um 14:33 Uhr
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