TSVG

Neuregelung zum Großhandelshonorar verunsichert Apotheker und Großhändler

Stuttgart - 15.03.2019, 13:45 Uhr

Nach der Neuregelung zum Großhandelsfixum im TSVG herrscht weiter Unklarheit was die Zukunft der Skonti betrifft, neue Klagen drohen. (Foto: AEP)

Nach der Neuregelung zum Großhandelsfixum im TSVG herrscht weiter Unklarheit was die Zukunft der Skonti betrifft, neue Klagen drohen. (Foto: AEP)


Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wollten die Bundesregierung und der Gesetzgeber nach einem BGH-Urteil im Bereich der Großhandelsvergütung eigentlich Klarheit schaffen: Das Fixhonorar der Grossisten von 70 Cent ist zu erheben und nicht rabattierbar. Doch der Phagro und die SPD-Bundestagsfraktion meinen, dass auch Skonti gedeckelt werden müssten. Der Großhändler AEP hat angekündigt, bei seinen Konditionenmodellen zu bleiben. Es drohen neue Klagen.

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD das TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) beschlossen. Eine fachfremde Regelung im TSVG ist die Rabattsperre für das Großhandelsfixum. Dass es überhaupt Handlungsbedarf gab, ist Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH). Der hatte im Oktober 2017 in einem Rechtsstreit um die Rabatte des Großhändlers AEP entschieden, dass der gegenwärtige Verordnungstext lediglich eine Preisobergrenze, aber keine Preisuntergrenze für den Großhandel festlege. Das heißt: Der Großhandel muss den Festzuschlag von 70 Cent dem Wortlaut nach nicht zwingend erheben. Dabei war der Gesetzgeber stets davon ausgegangen, dass die 70 Cent nicht rabattfähig sind – nur fand dieser Wille aus BGH-Sicht keinen klaren Eingang in die Norm.

Mit dem TSVG wurde nun in die Arzneimittelpreisverordnung aufgenommen, dass „ein Festzuschlag von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer zu erheben“ sind. Zusätzlich darf auf den Abgabepreis des Herstellers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro erhoben werden. So weit so gut. Aber allein schon der Begründungstext hat in den vergangenen Monaten für viele Diskussionen gesorgt. Denn die Begründung ist recht unklar formuliert und lässt die Frage offen, ob von der 70-Cent-Sperre nicht nur Rabatte, sondern auch Skonti betroffen sind.

Der Phagro sieht das genauso. Wenn die Koalition nur die Gewährung von Rabatten, nicht aber von handelsüblichen Skonti, auf den Rahmen des prozentualen Zuschlags begrenzt, werde „die bisherige Rechtsunsicherheit weiter fortbestehen. Notwendig ist daher eine eindeutige Klarstellung, dass die Summe aus Rabatten und Skonti den Rahmen des prozentualen Zuschlags nicht überschreiten darf“, schrieb der Phagro in seiner schriftlichen Stellungnahme zum TSVG. Unterstützung erhielt der Phagro quasi in letzter Minute von der SPD-Bundestagsfraktion, die einen Tag vor dem TSVG-Beschluss im Gesundheitsausschuss dokumentieren ließ, dass „der Mindestpreis aus Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, Festzuschlag von 70 Cent und Umsatzsteuer besteht. Auf diese Preisbestandteile dürfe der Großhandel weder Rabatte noch Skonti gewähren.“

AEP: Wir halten an unseren Modellen fest

Der Großhändler AEP hat eine ganz andere Sicht auf die Dinge. Schon die Begründung liest die AEP so, dass handelsübliche Skonti weiter erlaubt sind. Und so teilt der Händler seinen Kunden im Apothekenmarkt in einem Schreiben mit: „In der Kommentierung dieses Paragraphen ist klargestellt, dass der Großhandel Rabatte in Höhe des variablen Anteils plus handelsübliche Skonti geben darf. Das ist insofern auch logisch, da auch der Großhandel Skonti von der Industrie bekommt, die er im Prinzip an die Apotheken weiterleitet. Insofern sind der Gesetzestext und die Kommentierung auch kongruent.“

Die AEP-Chefs kündigen in ihrem Brief an, dass sie ihre Preismodelle auch in Zukunft nicht ändern werden: „Wir bei der AEP werden natürlich die Auswirkung des Gesetzes intensiv prüfen, aber auf jeden Fall unser bestehendes Konditionsmodell weiter aufrechterhalten. Die Gesetzeslage hierzu ist klar!“

Klarheit auf allen Seiten sieht aber anders aus. Und deswegen meint auch die AEP, dass es schon bald die nächsten Klagen geben dürfte. „Natürlich gehen wir davon aus, dass der Phagro oder stellvertretend ein Wettbewerbsverein, wie schon vor drei Jahren, wieder versuchen wird zu klagen.“ Deswegen rät die AEP ihren Kunden: „Unser Rat an Sie: lassen Sie sich nicht verunsichern, und lassen Sie uns gemeinsam weiterhin modernen Pharmahandel ohne Spielchen, fair und transparent betreiben. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

ganz einfach:

von Karl Friedrich Müller am 15.03.2019 um 14:33 Uhr

es geht immer nur darum, unser Einkommen zu beschneiden. Wahrscheinlich hat man mitbekommen, dass wir abhängig von den Großhandelsrabatten sind. Auch wenn sie noch so dürftig sind.
Also kürzen, kürzen, kürzen: um so schneller ist die Konkurrenz für die Versender ausgelöscht. Damit auch Tausende von Arbeitsplätzen. Kollateralschaden halt.
Es ist ein UNDING, dass wir von Staat und KK nicht so vergütet werden, dass es reicht. Gegen das Gesetz ist das! Aber dann immer weiter kürzen, jeden Vorteil, denn wir erhalten in die Neiddebatte!!!
Es hängt mir zum Hals raus!

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