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Versandhandel, Apothekenhonorar
SPD will Spahns Rx-Boni-Verbot mittragen
Kehrtwende in der SPD: Die SPD-Bundestagsfraktion will nun doch den Eckpunkten zustimmen, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für eine Apotheken-Reform vorgelegt wurden. Das teilte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Karl Lauterbach, am heutigen Donnerstag mit. Lauterbach kündigte aber eine „umfassende Rechtsprüfung“ an.
Die erste Reaktion der SPD-Bundestagsfraktion auf den erneuerten Reformvorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Apothekenmarkt war zögerlich bis ablehnend: SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und Edgar Franke, Berichterstatter für Apotheken, erklärten beide, dass sie erhebliche rechtliche Bedenken hätten und dass nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung ein komplettes Rx-Boni-Verbot wohl nicht mehr möglich sei.
Lauterbach nannte den Vorschlag sogar „rechtlich besorgniserregend". Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, fügte hinzu, dass sie ein eigenes Gesetz für die Apotheken-Reform will und auch ein Notifizierungsverfahren für erforderlich halte.
Nach internen Besprechungen der AG Gesundheit in der SPD scheint sich das Blatt nun aber gewendet zu haben. Am heutigen Donnerstag teilte Lauterbach via Twitter mit: „Apothekenversandhandel muss überleben, er wird auf Land und in Telemedizin gebraucht. Wir werden daher nach Prüfung Spahns Vorschlag gegen Versandhandelsverbot mittragen. Einzige Bedingung: gleiche Regeln für Ausländer und Inländer und umfassende Rechtsprüfung. Wir ziehen mit.“
Franke: Der europarechtliche Feinschliff fehlt noch
Nach Informationen von DAZ.online gab es dazu ein Gespräch zwischen den gesundheitspolitischen Spitzen der SPD-Fraktion, also Sabine Dittmar (gesundheitspolitische Sprecherin), Karl Lauterbach (stellv. Fraktionsvorsitzender) sowie Edgar Franke (Berichterstatter für Apotheken). Franke bestätigte gegenüber DAZ.online, dass man den BMG-Vorschlag jetzt „konstruktiv mittragen“ wolle. Allerdings werde die SPD weiterhin darauf achten, dass die Formulierung im SGB V rechtssicher ist. Franke: „Wir werden da noch am europarechtlichen Feinschliff arbeiten.“
Spahn hatte vorgeschlagen, das ursprünglich im Arzneimittelgesetz festgehaltene Boni-Verbot für EU-Versender zu streichen und es ins SGB V zu überführen. Außerdem soll es eine Reihe von Regelungen geben, die auf die freie Apothekenwahl abzielen und verhindern sollen, dass Krankenkassen mit EU-Versendern Boni-Vereinbarungen abschließen. Hinzu kommt ein umfassendes Honorar-Paket: Die Apotheker sollen neue Pauschalen für die Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen erhalten, eine Erhöhung der BtM-Vergütung soll kommen und die Notdienstpauschale soll ebenfalls steigen.
Auch zur Honorarsteigerung und zu den neuen Honorar-Komponenten hatte sich Lauterbach ursprünglich negativ geäußert. Der SPD-Politiker hatte gesagt, dass die SPD dafür sorgen werde, dass die Apotheker nicht mehr Geld bekommen ohne dafür mehr Leistungen zu erbringen. Mit dem neuen Spahn-Paket scheint sich Lauterbach nun aber abzufinden – vielleicht liegt das auch daran, dass die Honorar-Anpassungen für Apotheker deutlich niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Statt 375 Millionen Euro insgesamt sollen die Apotheker künftig etwa 150 Millionen Euro mehr erhalten.
7 Kommentare
Karlchens gleiche Regeln ?!
von Heiko Barz am 21.03.2019 um 23:35 Uhr
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Wer hilft oder wer terrorisiert
von Bernd Jas am 21.03.2019 um 18:56 Uhr
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gleiche Regeln
von Anita Peter am 21.03.2019 um 16:58 Uhr
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Für viele Kollegen zu spät ..
von Armin Spychalski am 21.03.2019 um 15:53 Uhr
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Richtige Richtung
von Dominik Klahn am 21.03.2019 um 15:42 Uhr
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AW: Sowieso die trivial falsche, denkfaule Richtung bei "Dienstleistungen"
von Wolfgang am 21.03.2019 um 17:34 Uhr
Gleiche Regeln
von pöppl Christian am 21.03.2019 um 15:05 Uhr
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