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Änderung der Zulassung
Thymiverlan nicht mehr unter 3 Jahren
Am Dienstag vergangener Woche wurden alle Chargen und Größen von Thymiverlan Lösung zurückgerufen. Grund war das Erlöschen der Zulassung. Allerdings weiterhin erhältlich und bereits seit September 2018 im Handel ist Thymiverlan als „Flüssigkeit zum Einnehmen“. DAZ.online hat bei Verla nachgefragt, warum die Zulassung der Thymiverlan Lösung erloschen ist. Die Zusammensetzung der Hilfsstoffe hat sich jedenfalls nur augenscheinlich verändert hat.
Im September 2018 war bereits in der Deutschen Apotheker Zeitung zu lesen, dass das „pflanzliche Hustenmittel Thymiverlan®“ seit Anfang September 2018 als „traditionelles Arzneimittel zur Schleimlösung bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit produktiven Husten“ erhältlich ist. Mancher mag sich gefragt haben, worin dabei die Neuerung bestand – ist Thymiverlan® doch ein seit 1994 etabliertes Arzneimittel in Apotheken.
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Die pflanzliche Lösung
Spätestens als Dienstag vergangener Woche schließlich die
noch auf dem Markt befindlichen Lösungen von Thymiverlan® zurückgerufen
wurden, mag sich der ein oder andere Apothekenmitarbeiter die Thymiverlan®-Packungen
genauer angeschaut und entdeckt haben, dass die Packungen mit einem „lila
Tropfen“ weiterhin im Handel sind.
In der Lauer-Taxe werden diese nicht mehr
als „Lösung“ sondern als „Flüssigkeit zum Einnehmen“ beschrieben, was zu der
Annahme verleiten könnte, dass sich die Zusammensetzung der Hilfsstoffe
geändert hat. Dieser Eindruck wird noch dadurch verstärkt, dass in der „Lösung“
als Hilfsstoff die Saccharose mit der Mengenangabe 300mg/ml in der Lauer-Taxe gesondert
hervorgehoben wurde, während nun bei der „Flüssigkeit zum Einnehmen“ für die
Saccharose keine Mengenangabe mehr erscheint, aber Propylenglycol mit 156mg/ml
angegeben wird. Bereits 2018 ließ Verla allerdings verlauten: „Zusammensetzung, Wirkstoffgehalt, Packungsgröße und Preis sind jedoch unverändert.“ Warum hat sich die Zusammensetzung also nur augenscheinlich verändert?
Warum Apotheker sich mit Propylenglycol auskennen sollten
Verla antwortet DAZ.online auf die Frage nach einer veränderten Zusammensetzung wie folgt:
In der Lauer-Taxe wird bei dem neuen Thymiverlan (PZN 14165319 und 14165331) jetzt der Gehalt an Propylenglycol angegeben. Der Grund hierfür ist jedoch nicht eine geänderte Rezeptur, sondern eine Änderung der Excipients-Guideline bzw. Besonderheitenliste des BfArM – darauf Bezug nehmend fordert das BfArM mittlerweile für alle Arzneimittel, die Propylenglycol enthalten, die Angabe der entsprechenden Menge in der Fach- und Gebrauchsinformation des betreffenden Arzneimittels.“
Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liest man, dass zu Propylenglycol und Propylenglycolester unabhängig vom Applikationsweg ab einem Schwellenwert von 1 mg/kg/Tag in den Fach- und Gebrauchsinformationen sowie auf der äußeren Umhüllung entsprechende Angaben zu machen sind.
Vorsicht bei Säuglingen, Kleinkindern und Schwangeren
Demnach sollte man die Anwendung eines propylenglycolhaltigen Arzneimittels besonders bei Babys überdenken, die weniger als vier Wochen alt sind. Bei einem Propylenglycol-Gehalt von 50 mg/kg/Tag gilt das auch für Kinder, die jünger als 5 Jahre sind. Auch Schwangere oder Stillende sollten das Arzneimittel dann nicht einnehmen, außer der Arzt habe es empfohlen. Das gleiche gilt bei Leber- oder Nierenerkrankungen.
Ab 500 mg/kg/Tag kann Propylenglycol die gleichen Wirkungen haben wie der Konsum von Alkohol. Arzneimittel, die diese Mengen Propylenglycol enthalten, dürfen bei Kindern unter 5 Jahren nicht angewendet werden.
Auch wenn Thymiverlan® (je nach Dosierung) nicht so viel Propylenglycol enthält, sollte zusätzlich erwähnt werden, dass die „die gleichzeitige Anwendung mit einem Substrat der Alkoholdehydrogenase“ wie Ethanol schwerwiegende Nebenwirkungen bei Neugeborenen hervorrufen kann (ab 1 mg/kg/Tag). Denn in Thymiverlan sind 19 Vol-% Ethanol enthalten.
Vorsicht auch in der Rezeptur
Auch im DAC/NRF findet Propylengylcol Erwähnung: Es wird als Hilfsstoff in Rezepturarzneimitteln „vielseitig eingesetzt“, „vor allem bei der Einnahme und bei der dermalen Anwendung höherer Konzentrationen sind unerwünschte Wirkungen bekannt“, liest man dort.
Mit dem problematischen Hilfsstoff Propylenglycol hat die Änderung der Zulassung von Thymiverlan® nun aber offenbar nichts zu tun. Verla schrieb dazu an DAZ.online:
Wie Sie richtig bemerkt haben, gab es für unsere „alte“ Lösung Thymiverlan einen regulatorischen „Switch“ hin zu einem traditionellen Arzneimittel. Die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel ist heutzutage nicht unüblich.“
Auf dem Markt befänden sich inzwischen etliche traditionelle pflanzliche Thymianmittel und auch in anderen Indikationsgebieten (Magen-Darm-Beschwerden, Menstruationsbeschwerden etc.) hätten sich traditionelle Zulassungen etabliert.
Ein Blick in die Lauer-Taxe verrät folgende Übersicht über Thymian-Husten-Säfte für Kinder, manche davon sind auch noch für Kinder unter 3 Jahren zugelassen (Liste ohne Tropfen und ohne weitere wirksame Extrakte) :
Thymiverlan ist nicht mehr bis 12 Jahre erstattungsfähig
Traditionelles pflanzliches Arzneimittel (ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert) | Hilfsstoffe: |
---|---|
Thymiverlan
Flüssigkeit zum Einnehmen, ab 3 Jahren | 19 Vol-% Ethanol, 156 mg Propylenglycol/ml |
Thymian-Ratiopharm
Hustensaft, ab 4 Jahren | 10,2 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol |
Abtei
Bronchial Sirup mit Thymian für Kinder, ab 3 Jahren | kein Alkohol oder Propylenglycol |
Indiziert bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigen Schleim, zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis. | Hilfsstoffe: |
Gelobronchial Saft, ab 4 Jahren | 6,3 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol |
Melrosum
Hustensirup, ab 1 Jahr | 4,9 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol |
Pertussin Sirup, ab 1 Jahr | 4
Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol |
Soledum Hustensaft, auch für Säuglinge | 5,8 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol |
Tussamag
Hustensaft N, ab 1 Jahr | 4 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol |
Tussiflorin
Thymian flüssig, ab 1 Jahr | 9 Vol-% Ethanol, kein Propylenglycol |
Mit Bezug auf die 2013 aktualisierte HMPC-Monographie zu Thymiankraut habe man Thymiverlan® als traditionelles pflanzliches Arzneimittel registriert. Schreibt Verla an DAZ.online. Die alte Zulassung sei nicht weiter aufrechterhalten worden und zum 11.02.2019 erloschen.
Damit seien die Änderungen in der Fach- und Gebrauchsinformation (z.B. Indikation) einhergegangen, sowie eine Anpassung der Kinderdosierung und der Wegfall der Erstattungsfähigkeit bis zum zwölften Lebensjahr.
Zuvor durften Kinder zwischen 0-1 Jahren dreimal täglich 1ml Thymiverlan® erhalten, Kinder zwischen 1-4 Jahren 1-1,5ml und zwischen 4-10 Jahren 1,5-2ml. Jetzt dürfen Kinder erst ab 3-5 Jahren dreimal täglich 1-1,5ml erhalten, Kinder zwischen 6-12 Jahren 1,5-2ml.
Die Indikation lautete früher: „Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim, zur Besserung der Beschwerden bei akuter Bronchitis.“ An dieser Stelle steht nun: „Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung (zur Schleimlösung) bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit produktivem Husten.
Das Arzneimittel ist ein traditionelles Arzneimittel, dass ausschließlich aufgrund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist.“
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