Antwort auf Grünen-Anfrage

Ministerium: Das Papierrezept soll nicht abgeschafft werden

Berlin - 23.04.2019, 14:05 Uhr

Auch mit der Einführung des E-Rezeptes soll das Papierrezept nicht abgeschafft werden. (c / Foto:)

Auch mit der Einführung des E-Rezeptes soll das Papierrezept nicht abgeschafft werden. (c / Foto:)


BMG: Gematik soll bis Juni 2020 E-Rezept-Konzept fertigstellen

Das Ministerium stellt darüber hinaus auch klar, dass nicht nur die Apotheker und Kassen an der Umsetzung des E-Rezeptes arbeiten. Auch die Gematik, die künftig mehrheitlich vom BMG selbst gesteuert wird, plant weiterhin eine Variante im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI), also des digitalen Netzwerkes der Akteure im Gesundheitswesen. Das Ministerium weist in seiner Antwort nochmals auf den GSAV-Entwurf hin, in dem die Gematik dazu verpflichtet wird, bis zum 30. Juni 2020 die erforderlichen technischen Festlegungen für die elektronische Verordnung zu treffen. Die Erkenntnisse aus den E-Rezept-Projekten der Apotheker und Kassen sollen aber in die Arbeit der Gematik einfließen: Laut BMG sollen Erfahrungen „für die technischen Festlegungen“ der Gematik gesammelt werden.

Aber zurück zur Interoperabilität: In Sachsen und Thüringen läuft seit einiger Zeit das Versorgungsprojekt ARMIN, bei dem Ärzte und Apotheker sich gemeinsam und digital über die Medikation ihrer Patienten austauschen und ein Medikationsmanagement anbieten. Die Grünen wollten von der Regierung wissen, inwiefern die technischen Prozesse in diesem Projekt überhaupt mit den Plänen der Regierung und der Arbeit der Gematik an der TI vereinbar sind. Hier sieht das Ministerium aber keine Probleme: „Das ARMIN­-Medikationsmanagement auf Basis der elektronischen Verordnung verändert erst die Abläufe nach der Abgabe eines Arzneimittels und ist insoweit unabhängig davon, ob die Arzneimittelverordnung papiergebunden oder elektronisch erfolgt“, heißt es in der Antwort.

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Die Grünen gehen auch auf die Einführung des E-Medikationsplanes ein. Auch hier gibt es einige Testprojekte von Krankenkassen. Die AOKen wollen ihren Patienten beispielsweise einen E-Medikationsplan anbieten im Rahmen des AOK-Gesundheitsnetzwerkes. Das BMG erinnert daran, dass es auch für die Einführung der elektronischen Patientenakte einen festen Zeitplan gebe, was somit auch für den E-Medikationsplan gilt: „Der elektronische Medikationsplan kann als eines der standardisierten Formate in die elektronische Patientenakte (…), wie sie ab 1. Januar 2021 verfügbar sein wird, abgelegt werden“, heißt es in der Antwort.

Schulz-Asche: Konzepte fehlen

Die Grünen-Arzneimittelexpertin Kordula Schulz-Asche gibt sich mit den Antworten aus dem Spahn-Ministerium nicht zufrieden. „Ziel der Anfrage war es, herauszufinden, ob mit der im GSAV geplanten gesetzlichen Umsetzungsfrist für das elektronische Rezept irgendwelche konzeptionellen Vorstellungen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit verbunden sind. Spahns Antwort ist eindeutig: Nein. Zwar suggeriert der Minister öffentlich das Gegenteil, aber sein Ministerium sagt klar: Das papierne Rezept hat noch lange nicht ausgedient“, erklärt die Gesundheitspolitikerin. Es sei beispielsweise sinnvoll, wenn die Rezeptdaten automatisch im E-Medikationsplan landen würden. „Ob das in absehbarer Zeit so kommen wird? Keine Antwort. So wird der Nutzen überschaubar bleiben“, prophezeit Schulz-Asche.

Die Grünen-Expertin stört sich auch daran, dass das Ministerium jetzt die Apotheker und Kassen damit beauftragen will, Näheres zur Umsetzung des E-Rezeptes selbst festzulegen. „Dies ist zunächst erstaunlich für einen Minister, der sich beinahe täglich kritisch über die Selbstverwaltung auslässt“, so die Grünen-Politikerin.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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