Vorschläge für die Mitgliederversammlung am 2. Mai

ABDA will Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel fordern

Süsel - 26.04.2019, 13:45 Uhr

In ihrer Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung am 2. Mai will die ABDA sich gegen die Streichung des alten Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz aussprechen, vielmehr müsse die Rx-Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel, also auch für PKV-Versicherte, gelten. ( r /Foto: Imago)

In ihrer Beschlussvorlage für die Mitgliederversammlung am 2. Mai will die ABDA sich gegen die Streichung des alten Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz aussprechen, vielmehr müsse die Rx-Preisbindung für alle Rx-Arzneimittel, also auch für PKV-Versicherte, gelten. ( r /Foto: Imago)


ABDA will Streichung der Länderliste zustimmen

Neben dem zentralen Aspekt der Preisbindung enthält die Beschlussvorlage der ABDA Vorschläge für die Reaktion auf weitere Inhalte des Referentenentwurfs. So soll gefordert werden, dass das Verbot der Zuweisung und des „Makelns“ von Verschreibungen auch für Personen gilt, die nicht im Apothekengesetz genannt werden.

Klarstellung zum Botendienst

Zum Botendienst sieht die Beschlussvorlage vor, dass der Bote zum Personal der Apotheke gehören muss. Außerdem soll klargestellt werden, dass auch OTC-Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal ausgeliefert werden müssen, wenn noch keine Beratung stattgefunden hat.

Verschärftes Verbot von Ausgabestationen

Gemäß der Beschlussvorlage soll das im Referentenentwurf geplante Verbot automatisierter Ausgabestationen ausgedehnt werden. Demnach soll die Abgabe über Abholfächer nach den Vorstellungen der ABDA uneingeschränkt verboten werden. Damit würden wohl auch die etablierten Abholfächer für Nachlieferungen erfasst, die bisher weder praktisch noch rechtlich zu Problemen geführt haben. Möglicherweise besteht an dieser Stelle noch Diskussionsbedarf.

Alternative zur Länderliste

Bemerkenswert erscheint, dass die Beschlussvorlage vorsieht, der Abschaffung der Länderliste für den Versandhandel zuzustimmen. In diesem Zusammenhang schlägt die Beschlussvorlage vor, ausdrücklich diejenigen deutschen Rechtsvorschriften festzulegen, die auch für ausländische Versandapotheken gelten. Offenbar setzt die ABDA keine Erwartungen mehr in die Länderliste. Damit würde der Versand nach Deutschland für Versender aus weiteren Ländern geöffnet und es könnten neue Schwierigkeiten durch neue Akteure mit möglicherweise neuen Geschäftsmodellen entstehen. Doch die ABDA setzt offenbar eher darauf, die Regeln für ausländische Versender im deutschen Recht zu konkretisieren, als auf Regeln im Absenderland. Wie dies zu bewerten ist, dürfte davon abhängen, welche Vorschriften in eine solche Regelung aufgenommen werden. Doch spätestens durch das Gutachten von Mand und Meyer wird deutlich, dass dies kein Ersatz für klare Regeln bei der Preisbindung sein kann.

Kein Kampf um mehr Honorar

Der Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz sieht auch vor, den Zuschlag für den Notdienstfonds und die Dokumentationsgebühr für BtM- und T-Rezepte zu erhöhen. Die Beschlussvorlage der ABDA wertet dies positiv, enthält aber keine weiteren Forderungen nach mehr Honorar für die Arzneimittelabgabe. Offenbar sieht die ABDA derzeit keine Aussicht auf einen langfristigen Anpassungsmechanismus für die Honorierung. Möglicherweise wird auch dies zu Diskussionen bei der Mitgliederversammlung führen.

Allerdings sieht die ABDA bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen erheblichen Änderungsbedarf: Hier solle es aus Sicht der Standesvertretung statt der geplanten 150 Millionen Euro 320 Millionen Euro geben. Klar ist: Erst am 2. Mai wird zu entscheiden sein, wie die ABDA auf den vorliegenden Referentenentwurf reagieren wird.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Abholfächer verbieten

von Ingenieur am 27.04.2019 um 12:33 Uhr

Da fällt mir echt nichts mehr ein...
"..Abgabe über Abholfächer nach den Vorstellungen der ABDA uneingeschränkt verboten..." - Warum?
Diese "Standesvertretung" bekommt nix gebacken, ausser Selbstgeißelung. Nach aussen absolut zahnlos und planlos, aber sich selbst Verordnungen und Verbote auferlegen. Der ständig provozierende schweizer Donald Duck lacht sich kaputt über diese lächerliche deutsche Forderungen.
Statt endlich mal alle Vorlagen, Begründungen, Gutachten die es bereits gibt, zu bündeln und juristisch vorzugehen.
Es bleibt nach wie vor das RX-Versandverbot - ohne wenn und aber. Basta.
Merkt ihr denn nicht, dass DoMo ständig nur provozieren und ablenken will? Der letzte Mumpitz war der Selecta-Automat (wenn es den überhaupt real gibt). Das Bild sah schon etwas gefaket aus.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Abholfächer verbieten

von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:39 Uhr

Das kommt von der Ahnungslosigkeit der Kollegen in Verantwortung.
Die wissen gar nicht was ein Abholfach tatsächlich ist und dass der Patient ohne Kontaktaufnahme zur Apotheke und damit Angebot der Beratung gar nicht abholen kann!

Ich vermute der ABDA-Präsident hat solch "neumodischen" Schnickschnak gar nicht in seiner Apotheke!

RX

von Alexander Zeitler am 26.04.2019 um 21:09 Uhr

Dann sollen die das doch endlich fordern!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.