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Kommentar
Klare Positionierung – klare Alternativen
Stärkung statt Aufweichung
Der Vergleich mit der zuvor bekannt gewordenen Beschlussvorlage zeigt, wie weit sich die ABDA auf Spahn zubewegt hatte. Die Zustimmung stand im Mittelpunkt, die Kritik dagegen am Rand. Die Position der Apotheker drohte in der entscheidenden Phase aufzuweichen. Möglicherweise wird Spahn wirklich nicht mehr bieten als den bisherigen Referentenentwurf. Doch es ist nur ein Entwurf und der Minister beschließt die Gesetze nicht. Kompromisse gehören zwar zur Politik, aber niemand kann verlangen, dass eine Seite dabei ihre Existenzgrundlage aufgibt. Neue pharmazeutische Dienstleistungen und einige keineswegs sichere Zugeständnisse zum E-Rezept würden nichts nützen, wenn die Apotheken vor dem Ruin stehen.
Mit der Option die Gleichpreisigkeit auch ohne Rx-Versandverbot zu erreichen, haben sich die Apotheker durchaus bewegt. Das Rx-Versandverbot steht immerhin im Koalitionsvertrag. Es muss der Maßstab für alle denkbaren Alternativen sein. Das hat die außerordentliche Mitgliederversammlung nochmals deutlich gemacht. Damit gehen die Apotheker gestärkt in die entscheidende Phase des Gesetzgebungsverfahrens – und das ist das Verdienst der Kammern und Verbände, die diese Sitzung erwirkt haben. Nun wird es darauf ankommen, dass die Apotheker die am gestrigen Donnerstag formulierte Position klar verfolgen.
Drei Möglichkeiten für die Politik
Nach dem Bundesgesundheitsministerium sind das Kabinett und die Bundestagsabgeordneten am Zug. Sie können vor der EU-Position einknicken und das bewährte deutsche Apothekensystem aufgeben. Damit würden sie ihre eigenen Bekundungen zur Bedeutung der Apotheken verraten und den deutlichen Hinweis des Bundesgerichtshofs über die guten Aussichten für ein neues EU-Verfahren missachten.
Doch wenn es die Bundesregierung mit der Gleichpreisigkeit ernst meint, muss sie die Preisbindung für das Ausland im Arzneimittelgesetz erhalten und ihre Position vor dem Europäischen Gerichtshof entschlossen verteidigen. Eine diesbezügliche Anfrage des Oberlandesgerichts München liegt schon seit über einem Jahr unbeantwortet beim Bundesgesundheitsministerium. Ein neues europäisches Urteil könnte auf mittlere Sicht Klarheit für alle Beteiligten schaffen und die Zuständigkeiten in der EU wieder zurechtrücken. Auch die Versandbefürworter wären gut beraten, sich darauf einzulassen.
Denn wenn die Regierung diesen Weg scheut, bietet sich stattdessen das Rx-Versandverbot an. Vielleicht bekommt es für manchen Zauderer neuen Charme, weil sich damit das EU-Vertragsverletzungsverfahren erledigen würde. Denn die Frage nach der Gleichpreisigkeit würde sich dann nicht mehr stellen.
2 Kommentare
Arnold for President ... over and out ...
von Christian Timme am 03.05.2019 um 19:25 Uhr
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So so, das ist medial also zu kompliziert zu erklären...
von Marco Luckhardt am 03.05.2019 um 19:07 Uhr
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