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Kooperationsapotheken zum Apotheken-Stärkungsgesetz
BVDAK: Ungelöste Probleme drängen positive Ansätze in den Hintergrund
Bis zum heutigen Montag konnten betroffene Verbände zum Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz schriftlich Stellung nehmen. Auch der Bundesverband Deutscher Kooperationsapotheken (BVDAK) hat diese Möglichkeit genutzt. In seiner Stellungnahme für das Bundesgesundheitsministerium macht er deutlich, dass er den bisherigen Ansatz zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit für nicht zielführend hält. Und so lange dieses Problem nicht nachhaltig gelöst ist, treten aus Sicht des BVDAK auch die vielen positiven Aspekte des Entwurfs in den Hintergrund.
Die ABDA-Spitze und ihre Mitgliedsorganisationen haben hart um ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz gerungen. Mehr als sechs Stunden tagte am vergangenen Donnerstag die außerordentlich einberufene Mitgliederversammlung, um auf eine gemeinsame Linie zu kommen. Die kritischen Mitgliedsorganisationen mussten dabei einige Überzeugungsarbeit leisten – doch am Ende konnte ein einstimmiger Beschluss gefasst werden.
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Aber nicht nur die offizielle Standesvertretung aller Apotheker darf zu den Plänen des Bundesgesundheitsministers Stellung beziehen – andere Verbände können sich ebenfalls äußern. Und so hat auch der Bundesverband Deutscher Kooperationsapotheken (BVDAK) eine Stellungnahme verfasst. In der zugehörigen Pressemitteilung zeigt sich Verbandspräsident Dr. Stefan Hartmann weiterhin überzeugt, dass das Rx-Versandverbot die beste Lösung für die Vor-Ort-Apotheken wäre, um die seit Oktober 2016 bestehende Ungleichbehandlung von in- und ausländischen (Versand-)Apotheken zu beenden. Doch dieses Verbot sei „politisch offenkundig nicht mehr mehrheitsfähig“. Und so muss sich auch der BVDAK mit dem auseinandersetzen, was Minister Jens Spahn als Alternative vorgelegt hat: Die Einhaltung der Preisbindung soll über § 129 Sozialgesetzbuch (SGB) V ausdrückliche Rahmenvertragspflicht werden, wird sie verletzt, drohen Sanktionen. Dagegen soll die bislang noch im Arzneimittelgesetz festgehaltene Preisbindung für EU-Versandapotheken gestrichen werden – ganz so wie es die EU-Kommission von der Bundesrepublik fordert. Und auch die „Länderliste“ soll es künftig nicht mehr geben. Spahn meint, das EU-Versandapotheken-Logo gebe die gleiche Sicherheit.
Mit diesen Maßnahmen kann das
Ziel der Gleichpreisigkeit und damit der fairen Wettbewerbsbedingungen
aus BVDAK-Sicht jedoch nicht erreicht werden. Deshalb bestehe dringender
Nachbesserungsbedarf. Der BVDAK reiht sich damit in die Reihe der
Kritiker ein. Auf neun Seiten erklärt der Verband, wo er Widersprüche
und
Ungereimtheiten im Referentenentwurf sieht. So sei es schon ein
„bedenkliches
Zeichen über den konkreten Fall hinaus“, dass die Bundesrepublik bereit
sei, in
einem ihr nach europäischen Verträgen ausdrücklich zugewiesenen Bereich –
die
Ausgestaltung des nationalen Sozialversicherungssystems – nationale
Kompetenzen
auf Basis einer fragwürdigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH)
aufzugeben. Dies gelte umso mehr, als dass der Bundesgerichtshof bereits
deutlich gemacht habe, dass die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober
2016
nicht der Endpunkt der juristischen Diskussion sein müsse. Doch
streiche man nun
die Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz,
würde noch
anhängigen Verfahren, die erneut vor den EuGH führen könnten, die
Grundlage
entzogen.
Keine Chance mehr für wettbewerbsrechtliche Klagen
Dass die Preisbindung für EU-Versender im Sozialrecht vor europarechtlichen Angriffen sicherer wäre, hält der BVDAK für sehr zweifelhaft. Dagegen sieht er es höchst kritisch, dass mit der Überführung in das Sozialgesetzbuch V Verstöße gegen die Preisbindung nicht mehr wettbewerbsrechtlich verfolgt werden könnten – dabei waren es bislang gerade diese Verfahren, die den EU-Versendern noch Einhalt geboten haben. Schließlich sieht es der BVDAK – ebenso wie die ABDA – kritisch, dass der Bereich der PKV aufgegeben wird. Dieser Verzicht auf die Durchsetzung eines einheitlichen Preisrechts könnte Folgefragen aufwerfen, die das System der Gleichpreisigkeit insgesamt infrage stellen könnten.
Arzneimittel und Bücher
Der Verband verweist in seiner Stellungnahme überdies auf die europäische Rechtsprechung zur Buchpreisbindung. Im Fall von Büchern gehe sie davon aus, dass deren Verbringung ins Ausland allein zum Zweck des Versands – und zur Umgehung nationaler Regelungen – nicht unter die Warenverkehrsfreiheit falle. Es wäre aus Sicht des BVDAK zu begrüßen, ob diese Überlegungen zu Büchern auf Arzneimittel entsprechend anzuwenden wären. Würde schon kein Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit vorliegen, bräuchte man nicht mehr prüfen, ob die deutschen Preisbindungsvorschriften diesen Eingriff rechtfertigen könnten.
Es gibt auch Gutes
Zum Schluss geht der Verband auf die guten Seiten des Referentenentwurfs ein. Die vorgesehenen Regelungen, die die freie Apothekenwahl auch in Zeiten des E-Rezepts gewährleisten sollen, die Modellprojekte zum Impfen, die Novellierung des Botendienstes – all dies begrüßt der BVDAK. Aber: Die Vielzahl der sehr positiven Aspekte des Gesetzentwurfes trete im Moment gänzlich in den Hintergrund, da das grundsätzliche Problem der Gleichpreisigkeit nicht nachhaltig und endgültig gelöst werde.
Aufgegeben hat Hartmann aber noch nicht: Grundsätzlich stimme die Richtung des Entwurfs. Er müsse nur handwerklich nachgebessert werden. Diesen Nachbesserungsbedarf sieht er übrigens auch bei den geplanten Regelungen zu honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Wenngleich eine solche Honorierung zu begrüßen sei – noch lasse der Entwurf bei der Ausgestaltung für die Praxis zu vieles im Vagen.
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