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Pankreasenzyme vom Schwein
AfD hinterfragt islambezogenen Hinweis in einem Beipackzettel
AfD: Weshalb nur islambezogene Informationen?
Aus Sicht der AfD wären solche Hinweise auch für andere Religionen relevant. So lautet eine Teilfrage: „Warum genehmigt das BfArM eine Packungsbeilage, die zwar die Herkunft des Arzneimittels vom Schwein und damit eine wichtige Information für die davon betroffenen Gläubigen darlegt, die nach Ansicht der Fragesteller Hindus aber diskriminiert, weil die für sie relevante Information zur fraglichen Herkunft vom Rind weder in den Pflichtangaben im Teil „Gebrauchsinformation“, noch im Teil „Pflichtinformation“ der Packungsbeilage enthalten ist?“
Nun handelte es sich bei den ergänzenden Zusatzinformationen ja um freiwillige Angaben nach Ermessen der Hersteller. Die Hinweise für alle Religionen durchzudeklinieren, ist keine gesetzliche Auflage. Der Aspekt der Freiwilligkeit ist auch bei der letzten Teilfrage zu bedenken, bei der es der AfD um die Sprache geht. Und zwar hinterfragt die AfD, weshalb das Koran-Zitat sowohl in deutscher als auch in türkischer Sprache angegeben wird, wenn die die Pflichtangaben gemäß § 11 AMG ausschließlich auf Deutsch sein müssen.
3 Kommentare
Durchschaubar, teilweise berechtigt
von Redaktion DAZ.online am 15.05.2019 um 11:24 Uhr
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Durchschaubar, teilweise berechtigt
von Stefan Haydn am 15.05.2019 um 10:38 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Durchschaubar, teilweise berechtigt
von Roland Mückschel am 15.05.2019 um 11:12 Uhr
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