Ein Änderungsantrag dazu lag sogar schon vor, doch die SPD
beharrte weiterhin auf einer kompletten Streichung. Nach Informationen von
DAZ.online gibt es nun aber eine Einigung: Die Förderklausel bleibt, soll
allerdings – wie von der Union vorgeschlagen – für die Bereiche der
biotechnologisch hergestellten und antineoplastischen Arzneimittel gestrichen
werden. Auch die Prüfung des GKV-Spitzenverbandes innerhalb von drei Jahren ist
weiterhin vorgesehen.
Neu hinzugekommen ist allerdings, dass auch das BMG einen
Bericht darüber verfassen soll, ob die Förderklausel noch Sinn ergibt oder
nicht. Gemeinsam mit der Evaluation des Kassenverbandes soll das BMG seinen
Bericht an den Gesundheitsausschuss des Bundestages übermitteln. Der Bundestag soll auf Basis dieser Berichte dann über die Notwendigkeit der Importförderklausel entscheiden.
Beschließt der Bundestag das GSAV mit dieser Neuregelung zur
Importförderklausel, könnte auch der neue Rahmenvertrag zwischen Apothekern und
Krankenkassen wie vereinbart zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Der Deutsche Apothekerverband
und der GKV-Spitzenverband hatten das Papier neu ausgehandelt und auch eine
Neuregelung zur Importförderung festgelegt. Demnach soll sich die Importpflicht
künftig stärker an den Preisen orientieren. Insgesamt ist die
Import-Vereinbarung im neuen Rahmenvertrag sehr viel komplexer geworden.
DAZ.online hat bereits mehrfach darüber berichtet, hier können Sie den gesamten Vertrag nochmals
einsehen und herunterladen. Um diese Neuregelung geht es:
2 Kommentare
Saarland über alles
von ratatosk am 04.06.2019 um 18:41 Uhr
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Klauseln
von Roland Mückschel am 04.06.2019 um 11:53 Uhr
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