ABDA-Haushalt

Was steckt hinter der Vergütungsanpassung in der ABDA-Chefetage?

Berlin - 13.06.2019, 17:50 Uhr

Die Vorstandsarbeit bei der ABDA soll attraktiver werden. (c / Foto: DAZ.online)

Die Vorstandsarbeit bei der ABDA soll attraktiver werden. (c / Foto: DAZ.online)


Die 13 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes der ABDA verbringen viel Zeit mit ihrer berufspolitischen Arbeit. In dieser Zeit fehlen sie in ihrer Apotheke und brauchen eine Vertretung. Dafür erhalten die Vorstandsmitglieder eine Aufwandsentschädigung. Eine Erhöhung dieser Vergütung sorgt derzeit für Aufsehen, weil sie recht unbemerkt in den aktuellen Haushaltsentwurf hineingerutscht ist. Nach Informationen von DAZ.online will die ABDA-Spitze mit den frei werdenden Geldern allerdings gezielt die berufspolitische Arbeit für Neuankömmlinge attraktiver machen.  

DAZ.online hatte am gestrigen Mittwoch berichtet, dass die Gelder für die Aufwandsentschädigungen der ABDA-Spitze um 23 Prozent steigen sollen. Konkret ist im aktuellen Haushaltsentwurf der ABDA für 2020 vorgesehen, dass 108.000 Euro mehr für die Vergütung ausgegeben werden sollen. Zur Begründung heißt es im Haushaltsentwurf nur recht vage, dass die Regelungen für die Aufwandsentschädigungen angepasst werden sollen. Was damit genau gemeint ist, wer von den Geldern profitieren soll und inwiefern sich der Verteilungsmechanismus dieser Vergütungen ändern soll, blieb aber unklar. Denn: Die ABDA wollte keine Fragen zu diesem Thema beantworten.

In einigen ABDA-Mitgliedsorganisationen sorgte die Nachricht allerdings für Ärger. Schließlich ist klar: Die Vergütungsmechanismen für die ABDA-Chefetage sind eine Satzungsangelegenheit – wenn eine Änderung geplant ist, müssen mehrere Gremien zustimmen. Konkret verweist die ABDA-Satzung auf ein weiteres Papier, in dem die konkreten Vergütungsmechanismen definiert sind. Änderungen darin müssen laut ABDA-Satzung zunächst durch den Haushaltsausschuss und dann von der ABDA-Mitgliederversammlung beschlossen werden. Mehrere Mitglieder dieser Gremien konnten sich auf Nachfrage von DAZ.online aber an keinen solchen Beschluss erinnern.

Aus Kreisen der ABDA hieß es nun aber, dass es für die Anpassung der Aufwandsentschädigungen sehr wohl eine inhaltliche Begründung gebe. Demnach sollen die Vergütungserhöhungen genau die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes treffen, für die es derzeit noch keinen pauschalen Verteilungsmechanismus gibt. Zur Erklärung: Bislang erhalten nur der ABDA-Präsident, sein Vize, der Präsident der Bundesapothekerkammer und der Chef des Deutschen Apothekerverbandes eine feste Entschädigung, die in dem oben genannten Papier fest beschrieben ist. So erhält der ABDA-Präsident beispielsweise eine Vergütung in Höhe von 120 Prozent des Tarifgehaltes eines Approbierten der höchsten Tarifstufe. Rein rechnerisch sind dies etwa 4900 Euro pro Monat. Die übrigen Mitglieder des 13-köpfigen geschäftsführenden Vorstandes erhalten allerdings sehr viel weniger Geld: Unabhängig nach der Anzahl der Sitzungen bekommen sie rund 570 Euro pro Monat ausgezahlt – obwohl auch sie teilweise tagelang in ihren Apotheken fehlen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Vergütungstransparenz im pharmazeutischen Ehrenamt /ABDA Vergütungsregeln

von Dr. Hardt am 14.06.2019 um 14:40 Uhr

Gibt es eigentlich irgendwo die Möglichkeit, die Gesamtausgaben, die für jeden Spitzen"Ehrenamtler" (und der Hauptamtler) aufgewendet werden, einzusehen?
Also z. B. Aufwand für Kammerpräsident incl. Dienstreisen u.sonstige Ausgaben, Funktionsvergütung ABDA, Sitzungsgelder, Hotelübernachtungen, Flüge, zusätzliche Stundenabrechnungen etc? Bekommt z. B. Herr Dr. Kiefer (sorry nicht persönlich gemeint) mehrfach Aufwandsentschädigung als Kammerpräsident plus BAK plus ABDA Vorstand. Gibt es hier transparente Regeln? Welchen Aufwand übernehmen die Kammern/Verbände, welchen die ABDA, welchen die ABDA GmbHs? Gibt es Altersversorgungen extra? Dienstwagen? Habe noch nie gehört, dass solche Fragen auf einem DAT behandelt wurden und eher auch nicht in der ABDA MV. Wenn die 570,00 € alles sind, was z.B. der Mitarbeitervertreter im GV der ABDA erhält, dann ist das sicher wenig attraktiv und muss geändert werden, sonst machts keiner mehr.
Bei dem "Output" (trotz Koalitionsvertrag kein rxVV umgesetzt!! u. v. m.) verdient aber eigentlich guten Gewissens keiner von den 13 mehr eine Vergütung... sorry

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Was steckt

von Karl Friedrich Müller am 14.06.2019 um 11:30 Uhr

hinter der Anpassung von 23% ?
-> Unverfrorenheit

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Vergütungsregeln ABDA

von Stefan Meinhardt am 13.06.2019 um 18:12 Uhr

Ich möchte auf einen Feheler im Bericht hinweisen: Dr.Andreas Kiefer ist u.a. Präsident der LAK Rheinland-Pfalz und nicht Hessen

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AW: Vergütungsregeln ABDA

von Benjamin Rohrer am 13.06.2019 um 18:28 Uhr

Sehr geehrter Herr Meinhardt,

Sie haben völlig Recht, bitte entschuldigen Sie diesen Fehler, den wir inzwischen korrigiert haben.

Viele Grüße

Benjamin Rohrer

AW: Vergütungsregeln ABDA

von Conny am 13.06.2019 um 23:18 Uhr

.... auf einen Fehler hinweisen und dann Fehler so schreiben —lustig !

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