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Kammerversammlung in Schleswig-Holstein
Christiansen: Das Packungshonorar ist mit einem Verfalldatum versehen
Dr. Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, erwartet von Bundesgesundheitsminister Spahn, dass er den Apothekern „ein ganzes Stück“ entgegenkommt. Zugleich wandte sich Christiansen am gestrigen Mittwoch bei der Kammerversammlung gegen „Hardliner“, die für „100-prozentige Gleichpreisigkeit“ alles aufs Spiel setzen wollen. Unabhängig davon sieht Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Verbandes Schleswig-Holstein, die Zukunft in einer Honorierung anhand von Versorgungszielen. Kurzfristig schlägt er vor, einen Teil der Dienstleistungshonorare in eine „digitale Zwischenschicht“ zu investieren.
Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am Mittwoch in Kiel betrachtete Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen zunächst die Entwicklungsgeschichte des aktuellen Entwurfs für das Apotheken-Stärkungsgesetz. Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im Dezember 2018 seine Vorstellungen für ein solches Gesetz in der ABDA-Mitgliederversammlung präsentiert hatte, sei die überwiegende Mehrheit der Versammlungsmitglieder zu dem Schluss gekommen, dass es Spahn tatsächlich um eine Stärkung der Vor-Ort-Apotheken geht, „allerdings unter Berücksichtigung des politisch Machbaren“. Den Bonideckel habe bereits die damalige Mitgliederversammlung kategorisch abgelehnt.
Christiansen sieht „Verfalldatum“ für Packungshonorar
Christiansen betonte, dass „das Modell Honorar pro Packung mit einem Verfalldatum versehen ist“. Doch andere Honorierungsmöglichkeiten zu entwickeln brauche Zeit und pharmazeutische Dienstleistungen seien ein erster wichtiger Schritt dabei. Christiansen erklärte, ausländische Versender würden derzeit bis zu 30 Euro Bonus pro Rezept gewähren. Wenn die Apotheker Spahns Gesetz ablehnen, bleibe dieser „Wild-West-Zustand“ bestehen, mahnte Christiansen. Dann hätten die Apotheker auch keinen Einfluss mehr auf den viel zitierten § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG, die Erhöhung des Notdienstfonds fände nicht statt, es gäbe keine honorierten Dienstleistungen und Spahn wäre nicht mehr zu Gesprächen bereit. „Deshalb ist es unsere Pflicht, mit Spahn im Gespräch zu bleiben“, folgerte Christiansen und stellte zugleich klar: „Wir sind uns mit Spahn nicht einig, sondern haben Änderungs- und Ergänzungsbedarf an seinem Gesetzentwurf angemeldet. Spahn muss unsere Bedenken ernst nehmen.“ Nach wie vor gelte der Beschluss, dass die Apotheker auf das Rx-Versandverbot verzichten, wenn die Gleichpreisigkeit auf anderem Weg gesichert wird. Christiansen geht davon aus, dass die Stellungnahme der ABDA von Spahn und seiner Arbeitsebene ernst genommen werde.
Tatsächlich hat das Bundesgesundheitsministerium bereits am Referentenentwurf nachjustiert, wie am heutigen Donnerstag, einen Tag nach der Kammerversammlung in Kiel, bekannt wurde. Es kam der ABDA dabei ein gutes Stück entgegen, allerdings wurden bereits versprochene Vergütungserhöhungen für den Notdienst und die BtM-Abgabe wieder gestrichen.
3 Kommentare
Christiansen....
von Monika Prinz am 21.06.2019 um 19:37 Uhr
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Was denn nun, Schleswig-Holstein?
von Wolfgang Müller am 20.06.2019 um 22:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Was denn nun, Schleswig-Holstein
von Dirk Krüger am 21.06.2019 um 9:58 Uhr
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