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Neuer Rahmenvertrag
Was passiert mit den „alten“ Importguthaben?
Neue Quote und alte Guthaben
Auch die Berechnung der Quote hat sich geändert. Für die neue Importquote wird nur der „importrelevante Markt“ betrachtet. Für diesen wird ein „theoretischer Umsatz“ berechnet, der sich ergibt, wenn stets das Original abgegeben würde. Die Preisdifferenz zwischen dem Original und dem abgegebenen Import gilt als „Einsparung“. Die Summe dieser Einsparungen muss mindestens 2 Prozent des „theoretischen Umsatzes“ betragen. Die neue Importquote besteht damit aus einem „Einsparziel“, das als Verhältnis aus Einsparungen und Umsatz errechnet wird.
Wenn das Einsparziel in einem Sechs-Monat-Zeitraum nicht erreicht wird, soll die Rechnung der Apotheke um die Differenz zwischen dem Einsparziel und der Summe der tatsächlichen Einsparungen gekürzt werden. Hier hat sich also auch der Betrachtungszeitraum geändert – bisher war es ein Quartal, jetzt sind es sechs Monate. Was hingegen gleich geblieben ist, dass erzielte Guthaben nicht ausgezahlt werden, sondern mit zukünftigen Rechnungskürzungen verrechnet.
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Erwirtschaftete Guthaben bleiben bestehen
Das gilt auch für die bisher nach den alten Regeln erzielten Guthaben. So erklärt ein Sprecher des Deutschen Apothekerverbandes gegenüber DAZ.online: „Erwirtschaftete Guthaben bleiben bestehen und werden entsprechend der neuen Regelungen zum Einsparziel fortgeführt. Die Apotheke hat also durch die Umstellung keine Nachteile.“
2 Kommentare
Importguthaben
von Roland Mückschel am 28.06.2019 um 14:13 Uhr
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AW: Importguthaben -
von ratatosk am 01.07.2019 um 9:10 Uhr
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