Wichtige Änderungen bei der Arzneimittelauswahl

Neuer Rahmenvertrag: Diese Regelungen gelten ab heute

Süsel - 01.07.2019, 07:00 Uhr

Ab dem heutigen 1. Juli gilt der neue Rahmenvertrag. Wir haben für unsere Leserinnen und Leser nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst. ( r / Foto: 
                                            
 goodluz/stock.adobe.com)  

Ab dem heutigen 1. Juli gilt der neue Rahmenvertrag. Wir haben für unsere Leserinnen und Leser nochmals die wichtigsten Punkte zusammengefasst. ( r / Foto:  goodluz/stock.adobe.com)  


Neue Auswahl der Packungsgröße und Schonfrist

Bei der Auswahl der abzugebenden Packungen gibt es eine weitere grundlegende Neuerung: Jede Verordnungszeile wird einzeln betrachtet und jede Verordnungszeile ist mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern. Dies dürfte vielfach als Erleichterung empfunden werden. Doch umgekehrt wurden einige Regeln für die Verordnungsweise der Packungsgrößen strenger gefasst. Daraufhin kann es nun mehr Fälle geben, die als unklare Verordnungen gelten. Diese müssen durch Rücksprache mit dem Arzt geklärt werden. Dies gilt beispielsweise immer dann, wenn die Menge oder N-Bezeichnung keiner gelisteten Packungsgröße entspricht oder wenn sich die verordnete Menge und die N-Bezeichnung widersprechen.

Mehr zum Thema

Packungsgrößen, besondere Abgabekonstellationen

Fragen und Antworten zum neuen Rahmenvertrag (Teil 5)

Begrenzter Retaxverzicht

Als Übergangsregelung haben sich die Vertragspartner auf einen begrenzten Retaxverzicht geeinigt, der jedoch nur für einige Aspekte und nur bei Abgabe im Juli 2019 gilt. Dieser Retaxverzicht betrifft insbesondere einige Detailregelungen, die möglicherweise in der Software noch nicht umgesetzt sind, und einen Fall, der in den ersten Julitagen wichtig sein wird: Wenn die Verordnung im Juni vorgelegt und nach den alten Regeln bearbeitet wurde, aber im Juli beliefert und bedruckt wird, greift der Retaxverzicht. Doch dafür muss das Vorlagedatum auf der Verordnung vermerkt werden



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Rahmenvertrag ab 1.7.2019

von Gaby Zahn am 02.07.2019 um 20:34 Uhr

man kann auf die Idee kommen, dass der DAV Provisionsverträge mit den Retaxfirmen abgeschlossen hat, es reicht jetzt wirklich mal

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Optimiert ... und immer noch auf Rezept ...

von Christian Timme am 01.07.2019 um 14:53 Uhr

Rahmenvertrag über die Verordnung und Förderung der vorsätzlich herbeigeführten geistigen Verkümmerung von Pharmazeuten ... einschließlich weiterer irreparabler Begleiterscheinungen ... mit freundlicher Unterstützung des DAV ...

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AW: Optimiert ... und immer noch auf Rezept zu Retaxzwecken

von Bernd Jas am 01.07.2019 um 21:52 Uhr

Super Kommentar Herr Timme ,

habe heute schon bei der Rezptkontrolle gemerkt, dass alles total easy wird (für die ProtaxPlus und Konsortien) und die Erleichterungen auf uns nur so herunterrieseln.
Wer kümmert sich um die Datenabfrage und Speicherung bis zur Verjährungsfrist im "bestimmten Format" bei der Online-Defekt-Abfrage, da habe ich vor dem Patienten im mittlerweile sowieso unter Ferneren laufenden Beratungsgespräch nu wirklich nicht mehr die Zeit. Erleichterung? Ha´ - Kalkül !!!

Und nicht vergessen, alles Abzeichnen,Abzeichnen, Abzeichnen, Abzeichnen, mit Datum, Datum, Datum, und Stempel, Stempel, Stempel. Wenn das noch nicht genug Kohle in die GKV reinspült, kommen noch Ärztliche und danach zusätzlich amtliche Beglaubigungen.

Unsicherheitsfaktor: Rahmenvertrag

von Heiko Barz am 01.07.2019 um 11:44 Uhr

Eines wird doch immer klarer, wenn auch hin und wieder das Wort „Vereinfachung“ zu lesen ist, diese komplexen Regelungen werden nur zum Erhalt der „Retaxfirmen“ eingebracht.
Man ahnt dabei das Reizwort - Arbeitsplatzsicherung -
dass wir aber seit 15 Jahren mittlerweile, durch unser Eigenkapital subventioniert, den KKassen jährlich fast 3 Milliarden € erwirtschaften, ist eine für uns wertlose Selbstverständlichkeit geworden.
Im Verlauf dieser neuen Vereinbarungen, hätten „unsere Leute“ auf diese durch von Apothekern (W,M,D) erbrachten Leistungen mit Nachdruck hinweisen müssen, um auch für uns endlich nach 15 Jahren eine Angleichung auf Basis der allgemeinen Wirtschaftsverbesserungen zu verlangen.
Wenn man so will, ist das, was derzeit hin- und hergeschoben wird, ein „Dienstleistungsäquivalent“.
Wenn in dieser Weise zukünftige Dienstleistungsparameter den Ertrag der Apotheken verbessern sollen, habe ich um die Zahlungsmoral der „Versorger“ so meine Zweifel.

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Neuer Rahmenvertrag

von Stefan Meinhardt am 01.07.2019 um 10:04 Uhr

Eines wird immer klarer: Der Rahmenvertrag wird dazu beitragen, daß es noch schwieriger wird, Nachwuchs in die Apotheke vor Ort zu bekommen. Ein weiterer Effekt der ganzen unsinnigen und praxisfremden Verordnungen und Verträge ist, daß immer mehr alte erfahrene MitarbeiterInnen die Motivation verlieren. Man kann diesen Unsinn an berufsfernen Belastungenkaum nioch einem normal denkenden Menschen zumuten bzw. einem Fachfremden vermitteln. Wenn das alles dem E-Rezept Vorschub leisten soll, dann muß man leider wieder feststellen, daß man das Pferd von hinten aufzäumt. Ein weiterer Sargnagel, den wir selbst einschlagen.

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