Der neue Rahmenvertrag

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel

Stuttgart - 05.07.2019, 09:00 Uhr

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel hat man zur Verfügung im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattartikel nicht abgegeben werden kann. (m / Foto: Matthias Geipel / stock.adobe.com)

Die vier preisgünstigsten Arzneimittel hat man zur Verfügung im Generikamarkt, wenn es keinen Rabattvertrag gibt oder der Rabattartikel nicht abgegeben werden kann. (m / Foto: Matthias Geipel / stock.adobe.com)


Darf man das namentlich verordnete Mittel noch abgeben?

Auch neu ist – und das ist wohl eine der gravierendsten Änderungen für den Apothekenalltag –, das namentlich verordnete Arzneimittel ist nicht mehr automatisch im Auswahlbereich dabei, sondern nur noch, wenn es tatsächlich zu den vier preisgünstigsten gehört. Tut es das, darf das abgegebene Präparat allerdings nicht teurer sein als das verschriebene. Das verordnete Arzneimittel setzt den Preisanker. Das war aber bisher auch schon so.

Auch hierzu ein Beispiel:

Namentlich verordnet ist ein Arzneimittel à 21,00 Euro.

  • 1 Arzneimittel à 20,00 Euro
  • 2 Arzneimittel à 21,00 Euro (Preisanker)
  • 1 Arzneimittel à 22,00 Euro
  • 5 Arzneimittel à 23,00 Euro

Das namentlich verordnete setzt den Preisanker. Das kann dazu führen, dass weniger als vier Arzneimittel zur Verfügung stehen: Es kann nämlich nur das Arzneimittel à 20,00 Euro sowie die beiden Arzneimittel à 21,00 Euro abgegeben werden. Wenn der Preisanker das günstigste Arzneimittel ist, stehen nur dieses und gegebenenfalls gleichpreisige Präparate zur Auswahl.

Achtung: Der Preisanker kann nur nach Rücksprache mit dem Arzt überschritten werden.

Mehr zum Thema

DAP-Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag

Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag zur Verfügung, unter anderem eine Arbeitshilfe zu den Sonderkennzeichen. 

 Zur Übersicht über alle Arbeitshilfen geht es hier.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Bei dieser Generika Wechselei ...

von Kritiker am 06.07.2019 um 17:30 Uhr

... müssen doch zwangsläufig immer mehr GKV Versicherte explodieren?

Angenommen, GKV Versicherte explodieren mit der Aussage, sie lassen sich diese Generika Wechselei nicht mehr bieten oder sie wollen den mutmasslichen China Ramsch nicht mehr xxessen.

Welche Handlungsoptionen hat die Apotheke dann noch?

Mit Begründung "Pharmazeutische Bedenken" oder "fehlende Compliance" das Originalpräparat aushändigen führt ja vermutlich zum Retax.

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