DAP-Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag
Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag zur Verfügung, unter anderem eine Arbeitshilfe zu den Sonderkennzeichen.
Auch neu ist – und das ist wohl eine der gravierendsten Änderungen für den Apothekenalltag –, das namentlich verordnete Arzneimittel ist nicht mehr automatisch im Auswahlbereich dabei, sondern nur noch, wenn es tatsächlich zu den vier preisgünstigsten gehört. Tut es das, darf das abgegebene Präparat allerdings nicht teurer sein als das verschriebene. Das verordnete Arzneimittel setzt den Preisanker. Das war aber bisher auch schon so.
Auch hierzu ein Beispiel:
Namentlich verordnet ist ein Arzneimittel à 21,00 Euro.
Das namentlich verordnete setzt den Preisanker. Das kann dazu führen, dass weniger als vier Arzneimittel zur Verfügung stehen: Es kann nämlich nur das Arzneimittel à 20,00 Euro sowie die beiden Arzneimittel à 21,00 Euro abgegeben werden. Wenn der Preisanker das günstigste Arzneimittel ist, stehen nur dieses und gegebenenfalls gleichpreisige Präparate zur Auswahl.
Achtung: Der Preisanker kann nur nach Rücksprache mit dem Arzt überschritten werden.
Das DeutscheApothekenPortal stellt Arbeitshilfen zum Rahmenvertrag zur Verfügung, unter anderem eine Arbeitshilfe zu den Sonderkennzeichen.
1 Kommentar
Bei dieser Generika Wechselei ...
von Kritiker am 06.07.2019 um 17:30 Uhr
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