PUMA-Arzneimittel: Melatonin für Kinder

Slenyto überzeugt G-BA

Bonn / Stuttgart - 09.07.2019, 10:15 Uhr

Tatsächlich mini, die Minitablette Slenyto für Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Autismus-Spektrum-Störung und / oder Smith-Magenis-Syndrom an Schlafstörungen leiden. Slenyto enthält Melatonin und stammt aus dem Hause Infectopharm. (bro / Foto: Infectopharm)

Tatsächlich mini, die Minitablette Slenyto für Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Autismus-Spektrum-Störung und / oder Smith-Magenis-Syndrom an Schlafstörungen leiden. Slenyto enthält Melatonin und stammt aus dem Hause Infectopharm. (bro / Foto: Infectopharm)


Der G-BA hat anders entschieden als das IQWiG empfahl – und erkennt in dem speziell zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung und / oder Smith-Magenis-Syndrom entwickelten Slenyto einen „Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“. Auch interessant: Wovon leitet sich der Fertigarzneimittelname „Slenyto“ eigentlich ab?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erkennt im PUMA-Arzneimittel Slenyto® (Melatonin) einen „Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen“ gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (BSC, Best Supportive Care). Eingesetzt wird Slenyto® laut Zulassung zur Behandlung von „Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwei bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und / oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren“.

G-BA entscheidet anders, als IQWiG empfiehlt

Mit seiner abschließend positiven Nutzenbewertung zum speziell für Kinder entwickelten Melatonin-Präparat weicht der G-BA von der Einschätzung des – von ihm zur Nutzenbewertung beauftragten – IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) ab.

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Das IQWiG kam am 11. April 2019 bei Slenyto® zu dem Schluss: „Kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen“. Begründet hatte das IQWiG dies damit, dass der pharmazeutische Unternehmer in seinem Dossier keine geeigneten Daten zur Bewertung des Zusatznutzens von Melatonin im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt hatte, für die Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwei bis 18 Jahren mit Autismus-Spektrum-Störung und / oder Smith-Magenis-Syndrom, wenn Schlafhygienemaßnahmen unzureichend waren.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie hatte der G-BA die BSC (bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität) festgelegt, jedoch nicht genauer spezifiziert, wie diese umzusetzen ist. Allerdings sollte nach Ansicht des G-BA Best Supportive Care in der Slenyto®-Studie sowohl im Interventionsarm, als auch im Vergleichsarm stattfinden. Diese Vorgabe sah das IQWiG in der von Slenyto®-Hersteller Infectopharm vorgelegten Studie nicht umgesetzt.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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