Kanzleramt

Zerfledderte Apothekenreform soll am 17. Juli ins Bundeskabinett

Berlin - 08.07.2019, 15:45 Uhr

Das Apotheken-Stärkungsgesetz und eine große Sammelverordnung sollen nach Informationen von DAZ.online am 17. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. (m / Foto: imago images / Bildgehege)

Das Apotheken-Stärkungsgesetz und eine große Sammelverordnung sollen nach Informationen von DAZ.online am 17. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. (m / Foto: imago images / Bildgehege)


Das Apotheken-Stärkungsgesetz soll offenbar am 17. Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden. Das geht aus einer vorläufigen Tagesordnung des Kanzleramtes hervor, die DAZ.online vorliegt. Dabei fällt auf, dass das Bundesgesundheitsministerium das Vorhaben in ein Gesetz mit mehreren begleitenden Verordnungen aufgeteilt hat. Neben dem Apothekenhonorar sollen nun auch die geplanten Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung per Verordnung geregelt werden. Damit könnte das Ministerium mögliche Konflikte im Bundestag umgehen.

Geht nun doch alles ganz schnell? In den vergangenen Wochen war es ruhig geworden um das Apotheken-Stärkungsgesetz. Zwar wurde kürzlich eine erste Version der Kabinettsvorlage bekannt, die auf den 13. Juni datiert war. Doch in der Apothekenbranche geht man aufgrund noch laufender Abstimmungen zwischen dem BMG und anderen Ministerien davon aus, dass noch mindestens ein weiterer Entwurf vorgelegt wird. Wann genau diese finale Kabinettsvorlage ans Licht kommt, um im Regierungskabinett dann beschlossen werden zu können, stand bislang in den Sternen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versprach in der vergangenen Woche jedoch: Noch im Juli soll die geplante Apothekenreform im Kabinett besprochen werden. Offenbar lässt sein Ministerium nun Taten folgen: DAZ.online liegt eine vorläufige Tagesordnung der Sitzung des Kabinetts vom 17. Juli vor, auf der gleich mehrere für den Apothekenmarkt relevante Eintragungen stehen. Das Apotheken-Stärkungsgesetz ist dort als sogenannter „O-Top“ aufgeführt – also ein „ordentlicher“ Tagesordnungspunkt, der vom/von der einreichenden Minister/-in mündlich begründet und anschließend gegebenenfalls diskutiert wird. Eine weitere Eintragung zum Apothekenmarkt ist in der „Top-1-Liste“, also in der Liste von Verordnungen und Gesetzen, die ohne gesonderte Aussprache gebündelt verabschiedet werden sollen. Dort heißt es: „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“

Sammelverordnung fürs Apothekenhonorar und die ApBetrO

Konkret bedeutet das: Spahns Ministerium hat nun mehrere wichtige Teile des Gesetzes aussortiert, um sie separat in einer Sammelverordnung zu regeln. Bereits bekannt war, dass das BMG die Honorar-Anpassungen in den Bereichen Notdienstpauschale und BtM-Vergütung an das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ausgegliedert hat. Per Einzelverordnung sollen das BMWi und das BMG nun gemeinsam die nötigen Anpassungen an der Arzneimittelpreisverordnung vornehmen. Das hatte das BMG kürzlich bereits klargestellt. Zur Erinnerung: Die Notdienstpauschale soll auf etwa 350 pro geleistetem Dienst steigen, während die BtM-Vergütung auf 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer steigen soll.

Hier können Sie nochmals alle bislang im Paket enthaltenen Neuregelungen nachlesen.

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Das ist Spahns Apothekenreform im Überblick

Spahn spart sich den Bundestag

Eine BMWi-Sprecherin erklärte gegenüber DAZ.online, dass aber auch die Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung ausgegliedert werden soll. „Mit Blick auf die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung ist geplant, diese gemeinsam in einer separaten ‚Sammelverordnung‘ umzusetzen“, so die BMWi-Sprecherin. Konkret betroffen sind davon mehrere Regelungen: etwa die Verbote zur automatisierten Arzneimittelabgabe, die Temperaturkontrolle im Versandhandel oder die neuen Definitionen hinsichtlich des Botendienstes.

Aber warum plant das BMG, die Apothekenreform so zu zerfleddern? Eine Ministeriumssprecherin wollte sich auf Anfrage von DAZ.online zwar nicht zu Terminen und möglichen Inhalten der Apothekenreform im Bundeskabinett äußern. Klar ist aber: Indem Spahns Ministerium die Teile zum Apothekenhonorar, den Arzneimittelautomaten, den Botendiensten und der Temperaturkontrolle per Verordnung regelt, spart er sich einen eventuellen Konflikt im Bundestag. Denn: Sowohl die Apothekenbetriebs- als auch die Arzneimittelpreisverordnung müssen nicht durch den Bundestag. Sie sind im Bundesrat zwar zustimmungspflichtig. Nach ihrem Beschluss müssen sie aber nicht ins Parlament, sondern wandern direkt in die Länderkammer. Das BMG „verschlankt“ somit das gesetzgeberische Prozedere dieser Neuregelungen.

Was die Inhalte der Apothekenreform betrifft, gibt es allerdings nichts Neues. In der Entwurfsversion vom 13. Juni hatte das BMG noch einmal die Begründung für das Rx-Boni-Verbot im SGB V umgeschrieben und einige kleinere Änderungen eingebracht, wie etwa die Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich wegen der intensiven Abstimmung zwischen den Ministerien noch weitere Änderungen ergeben. Auszuschließen ist es natürlich auch nicht, dass sich die Abstimmungen so weit verkomplizieren, dass auch der geplante Kabinettstermin am 17. Juli dann nicht mehr eingehalten werden kann.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Politik

von Karl Friedrich Müller am 09.07.2019 um 7:37 Uhr

Hat sich weit von Demokratie entfernt.
Und vom Volk.
Nur noch Interessen von Investoren und Konzernen.
Schade, dass es keine Partei gibt, die das ändern könnte und wählbar wäre.
Selbst bei Neuwahlen ist die CDU wieder in einer Regierung,
Halt mit einem grünen Kanzler. Würd ich der CDU gönnen.

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Zer-Spa(h)nungs-Politik ... alles für „unsere Gesundheit“ ...

von Christian Timme am 09.07.2019 um 6:49 Uhr

Getrennt marschieren... vereint schlagen. Jens macht auf Sommer-Tempo-Taktik ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

17.Juli

von Conny am 08.07.2019 um 16:32 Uhr

Max macht Druck !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: es eilt

von J.M.L. am 09.07.2019 um 9:55 Uhr

na klar - wer weiß wie lange die Koalition noch hält und sich so massiv gegen das eigene Volk, gegen den Mittelstand und pro ausländische Versender wird sich so schnell kein Minister mehr stellen. "Gleichlange Spieße" muahahahahahaha

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