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Amtliche Auskunft
Rx-Preisbindung: BMG-Antwort an das OLG München noch in diesem Jahr?
Das Oberlandesgericht München wartet schon seit fast anderthalb Jahren vergeblich auf eine Auskunft der Bundesregierung, inwieweit die Rx-Preisbindung zur Sicherstellung einer hochwertigen Arzneimittelversorgung beiträgt. Nun antwortet BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss auf eine entsprechende Frage der Grünen-Abgeordneten Kordula Schulz-Asche, die Bundesregierung befinde sich hierzu noch im Abstimmungsprozess. Für Schulz-Asche ist dies ein Zeichen, dass die Union sich nicht wirklich für den Erhalt der Apotheken vor Ort einsetzt.
Apotheker und Rechtsexperten fragen sich schon seit geraumer Zeit: Wie und wann wird das Bundesgesundheitsministerium auf den im Februar 2018 ergangenen Beweisbeschluss des Oberlandesgerichts München reagieren? Seit 2014 ist dort ein Rx-Boni-Verfahren des Bayerischen Apothekerverbands gegen die frühere niederländische Versandapotheke Wellsana Pharma anhängig, die mittlerweile in DocMorris aufgegangen ist und als Tanimis Pharma C. V. firmiert.
Das Landgericht München hatte den Versender noch vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rx-Preisbindung zur Unterlassung seiner Boni-Gewährung verurteilt. Die anschließende Berufung war nach der Anrufung des EuGH durch das Oberlandesgericht Düsseldorf ausgesetzt worden. Als es im Februar 2018 in München endlich weiter ging, wurde deutlich: Nicht nur der Bundesgerichtshof will sich mit der EuGH-Entscheidung nicht so einfach abfinden. Das Oberlandesgericht München machte dies mit einem Beweisbeschluss deutlich. Mit ihm ersuchte es die Bundesregierung um Auskunft, „ob und ggfls. welche tatsächlichen Umstände die Annahme rechtfertigen, die nationalen Regelungen des Arzneimittelpreisrechts, wonach für verschreibungspflichtige Arzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festzusetzen sind, seien zur Gewährleistung einer flächendeckenden, sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erforderlich.“ Gäbe die Bundesregierung hierauf eine handfeste Antwort, könnte dies eine Steilvorlage für einen erneuten Anlauf beim EuGH sein. Schließlich hatten die Luxemburger Richter vor allem die Nachweise für diesen Zusammenhang vermisst.
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Doch das Ministerium hat auf die Aufforderung aus München bis heute nicht reagiert – was für viele Beobachter völlig unverständlich ist. Nun hat die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche (Grüne) mit einer schriftlichen Frage beim Bundesgesundheitsministerium nachgehakt:
Wie und wann wird die Bundesregierung auf die vom OLG München am 22. Februar 2018 an die Bundesregierung gerichtete Frage (Bericht der Deutschen Apotheker Zeitung, 26. Februar 2018) reagieren, ob die Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung geeignet, erforderlich und angemessen sind, um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen?“
Nun liegt die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vor. Sie fällt denkbar knapp aus:
Die Bundesregierung behält sich die Abgabe einer amtlichen Auskunft im Verfahren vor dem Oberlandesgericht München vor. Innerhalb der Bundesregierung ist der Abstimmungsprozess über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Abgabe einer amtlichen Auskunft noch nicht abgeschlossen.
4 Kommentare
Formulierungsprobleme
von ratatosk am 09.07.2019 um 18:28 Uhr
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Nach der Anwort ... ist v o r der nächsten Anwort ...
von Christian Timme am 09.07.2019 um 8:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Nach der Anwort ... ist v o r ...
von Christian Timme am 09.07.2019 um 8:46 Uhr
Noch so eine Politikerin...
von Christiane Patzelt am 09.07.2019 um 8:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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