Neuer Rahmenvertrag

vdek: Im Einzelfall über Retaxationen entscheiden

Berlin - 11.07.2019, 07:00 Uhr

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) erklärt, dass eine grundsätzliche Friedenspflicht aufgrund von Prüfprozessen nicht möglich ist. Aber man werde in Einzelfällen gemeinsam mit den Apothekern nach Lösungen suchen. (c / Foto: imago images / J. Heinrich)

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) erklärt, dass eine grundsätzliche Friedenspflicht aufgrund von Prüfprozessen nicht möglich ist. Aber man werde in Einzelfällen gemeinsam mit den Apothekern nach Lösungen suchen. (c / Foto: imago images / J. Heinrich)


Der neue Rahmenvertrag erhitzt die Gemüter der Apotheker. Derzeit sorgt insbesondere die DAK für Furore im Apothekerlager: Die Kasse hatte DAZ.online mitgeteilt, dass sie eine generelle „Friedenspflicht“ für den neuen Vertrag ablehne – auch weil ihr Dachverband, der Verband der Ersatzkassen (vdek), dies so sehe. Der vdek meldet sich nun selbst zu Wort und erklärt: Die Prüfprozesse bei den Kassen seien programmiert, deshalb sei ein generelles Absehen von Retaxationen nicht möglich. Allerdings wolle man in Einzelfällen mit den Apothekern reden.

Im neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gibt es keine Übergangsregelungen. Das Regelwerk, in dem wichtige neue Regelungen zur Arzneimittelauswahl enthalten sind, gilt ohne Ausnahmen seit dem 1. Juli. Trotzdem hatte der Deutsche Apothekerverband um eine einmonatige „Friedenspflicht" für einige Fallkonstellationen gebeten.

Was passiert beispielsweise mit Verordnungen, die noch im Juni in der Apotheke vorgelegt, aber erst im Juli beliefert wurden/werden? Gilt dort schon der neue Rahmenvertrag oder seine „alte“ Version? Dem Vernehmen nach hatte der DAV außerdem eine Liste mit einigen Neuerungen zusammengestellt, die möglicherweise in der Software zum Stichtag noch nicht vollständig umgesetzt werden könnten.

Der GKV-Spitzenverband erklärte dazu: Man habe den Mitgliedern zwar empfohlen, bei bestimmten Fallkonstellationen bei der Rezeptprüfung nicht zu beanstanden – ob sich die einzelnen Kassen daran halten, sei allerdings unklar. DAZ.online fragte stichprobenartig bei einigen Kassen nach. Die TK, die Barmer und die AOK Baden-Württemberg antworteten: Man habe Verständnis für die Wünsche der Apotheker und komme der Empfehlung für die vom DAV genannten Fallbeispiele nach. Anders aber ein DAK-Sprecher: „Der vdek lehnt eine generelle Friedenspflicht ab und dem schließen wir uns als DAK-Gesundheit an. Wir werden keinen generellen Retax-Verzicht vornehmen, da nur technische Schwierigkeiten mit der neuen Software einen solchen rechtfertigen würden. Jedoch wird die DAK-Gesundheit prinzipiell Einzelfälle mit Augenmaß prüfen und diese im Zweifel zu Gunsten der Apotheker berücksichtigen, bis die technische Umsetzung überall vollzogen und praktikabel ist.“

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Vom DAV wurden in einem Schreiben an den GKV-SV sechs konkrete Fälle benannt, die sich vor allem auf die technischen Prozesse des neuen Rahmenvertrages beziehen, für die eine Friedenspflicht erbeten wurde. Von einer solchen Friedenspflicht sind also nur einige Teile und nicht der komplette Rahmenvertrag betroffen. Ein generelles Stillhalten ist deshalb nicht möglich, da die Prüfprozesse bei den Kassen programmiert sind und für mehr als die sechs genannten Punkte gelten. Insofern werden die Prüfroutinen wie bisher fortgeführt, jedoch mit der Besonderheit, dass einzelne Konstellationen in ihrer Folge (Retax/keine Retax) anders bewertet werden, als es im regulären Prüfprozess der Fall wäre. Dazu gehört, sich den Einzelfall anzuschauen und dann mit der Apotheke in Kontakt zu treten, um möglichst eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies kann entweder vorab, bevor die Apotheke die Retax erhält, geschehen oder spätestens im Einspruchsverfahren.“

Sprecher des vdek


Die Frage, ob man mögliche Fehler und eventuelle Retaxationen im derzeit laufenden ersten Monat mit Augenmaß betrachten werde, bejahte der Verbandssprecher zudem. Und weiter: Man schließe sich den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes an, „allerdings ist immer der konkrete Einzelfall für das weitere Vorgehen ausschlaggebend“.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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6 Kommentare

Rahmenvertrag

von SK am 11.07.2019 um 13:43 Uhr

Ärger und Frust auf der ganzen Linie!!

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Rahmenvertrag

von Dr. Radman am 11.07.2019 um 9:37 Uhr

Jetzt habe ich versucht einen Arzt zu Kontaktieren um eine neue Verordnung zu bekommen; da das Arzneimittel AV ist. Der Arzt hat kein Verständnis gezeigt. Und zuschicken schon mal gar nicht. Er hat uns die Unfähigkeit bezichtigt. Vielen Dank dafür Herr Vorsitzinder.

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Rahmenvertrag

von Conny am 11.07.2019 um 8:26 Uhr

Ich muss jetzt aufpassen wegen der Sprachwahl. Wer diesen Vertrag für die Apothekerschaft unterzeichnet hat, ist ein grosser weisser Vogel.

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Rahmenvertrag

von Dr. Radman am 11.07.2019 um 8:19 Uhr

Sehr geehrter DAV Vorsitzinder;

das, was Sie uns ausgehandelt haben ist alles andere als professionell. Als praktizierender Apotheker sollten Sie eigentlich wissen, dass das Software der meisten Ärzte so programmiert ist, dass zuerst Reimport vorschlägt. Auf Grund des Preisankers durften wir nun bei fast jeder Verordnung in nicht generischen Markt beim Arzt anrufen. Vielen Dank dafür. Und das soll eine Erleichterung für uns sein? .Das ist wohl ein Witz.

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AW: Rahmenvertrag

von Heiko Barz am 11.07.2019 um 11:07 Uhr

Glauben Sie, Herr Kollege, aus dieser Verbandsebene eine schlüssige Antwort zu erhalten ?
5 Jahre soll nun dieses Vertragswerk mit dem Namen „Rahmenvertrag“ in der endgültigen Fassung in Arbeit gewesen sein und das Echo der Kollegenschaft, jedenfalls das ,was aus den Foren bekannt wurde, ist doch mehr als blamabel.
Großteils liest sich dieser Vertrag wie die Garantie der Arbeitsplätze der unterschiedlichen Retaxfirmen, die von den KKassen ihre Legitimation erhalten haben.
Das Unglaubliche daran ist aber, dass unsere Verhandler das alles mit Wissen und Wollen als positives Ergebnis verkaufen wollen.

AW: Rahmenvertrag

von Dr. Radman am 11.07.2019 um 11:21 Uhr

Die Antwort auf solcher Schlamassel wäre : Scharenweise aus dem Verband austreten.

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