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Positionspapier
FDP: Mehr Apotheker sollten ins Versandgeschäft einsteigen
Am 30. April 2014 fasste der FDP-Parteitag eine Entscheidung, die das Verhältnis der Liberalen zu den Apothekern bis heute beeinflusst. In ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 nahm die Partei damals neben einer Ablehnung des Rx-Versandverbotes die Forderung auf, dass das Fremd- und Mehrbesitzverbot abgeschafft werden soll. Nach dem Wiedereinzug der FDP in den Bundestag hat sich die Fraktion nun erstmals zu einem gemeinsamen Papier durchgerungen. Darin kommen keine Apothekenketten vor – allerdings die Aufhebung der Rx-Festpreise.
Pünktlich zum gestrigen Beschluss des Apotheken-Stärkungsgesetzes hat die FDP-Bundestagsfraktion erstmals in dieser Legislaturperiode ein apothekenpolitisches Positionspapier vorgelegt. Im Apothekenmarkt hatte man in den vergangenen Monaten abwartend auf die Liberalen geschaut: Dass die neu eingezogenen Abgeordneten kein Rx-Versandverbot wollten, war schnell klar. Allerdings ging es um eine viel weitreichendere Forderung aus dem Bundestagswahlprogramm der FDP. Damals war quasi in letzter Sekunde eine Forderung in das Programm geraten, die mit den Apothekern aber auch in der FDP selbst eine große Debatte auslöste: die Streichung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes.
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FDP-Papier ohne Apothekenketten
Die Frage war nun: Würden die neuen Abgeordneten diesen Auftrag annehmen und sich auch im Parlament für Apothekenketten einsetzen? Bislang hatte die Fraktion dazu keine Aussage getroffen. Nun liegt aber ein Positionspapier vor, das diese Forderung auslässt. Im Zentrum des FDP-Papiers steht die Wahlfreiheit. „Jeder Patient sollte die Wahlfreiheit haben, von wem er sein rezeptpflichtiges Arzneimittel bezieht – egal ob von der Vor-Ort-Apotheke oder vom Apotheken-Versandhändler“, heißt es dort.
Das Rx-Versandverbot lehnen die Freien Demokraten weiterhin ab. Allerdings mit dem etwas seltsam anmutenden Hinweis: „Dafür gibt es keinen sachlichen Grund.“ Auf die wettbewerbliche Schieflage nach dem EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 will die FDP mit einer teilweisen Aufhebung der Rx-Preisbindung reagieren. „So können wir uns einen Korridor für mögliche Boni, z.B. in Höhe der maximalen Zuzahlung, vorstellen, den alle Apotheken anbieten können. Insgesamt können wir uns mehr wettbewerbliche Elemente vorstellen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir dadurch die inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken in Deutschland stärken.“ Gute Beratung und heilberufliche Leistungen der Apotheker hätten dazu geführt, dass der Rx-Marktanteil der Versender weiterhin bei etwa 1 Prozent liegt. „Darauf können die Apotheken stolz sein“, so die FDP-Politiker aus der AG Gesundheit der Fraktion.
FDP: Apotheken sollten in den Versandhandel einsteigen
Für die Einführung des E-Rezeptes haben die Liberalen einen Tipp für die Apotheker bereit: Sie sollten auch ins Versandgeschäft einsteigen. Das erklärt die FDP-Fraktion so:
Hier glauben wir, dass mehr inländische Apotheken in den Versandhandel einsteigen sollten als die bisherigen aktiven ca. 150 (Quelle: BVDVA). Schließlich bietet der Versandhandel auch für deutsche Apotheken Vorteile. Heute entsteht viel Bürokratie und Bestellaufwand nach einem Kundenbesuch, wenn ein Arzneimittel nicht sofort vorrätig ist. Das könnte entfallen. Abholtermine und umfangreiche Beratungsgespräche könnten besser geplant werden.“
An dieser Stelle ist allerdings eine kleine Korrektur angebracht. Denn die Zahl des BVDVA bezieht sich auf die Apotheken, die einen, laut BVDVA, „ernstzunehmenden“ Versandhandel betrieben. Eine Versandhandelserlaubnis nach § 11a des Apothekengesetzes besitzen derzeit (laut ABDA) etwa 2960 Apotheker.
Komplette Neuordnung des Apothekenhonorars
Weitere Wünsche aus den Reihen der Freien Demokraten sind eine gemeinsame Internet-Plattform für Kunden, die von den Apothekern betrieben wird, die Erhaltung des Zuweisungsverbot, eine Stärkung der Botendienst sowie mehr Beratungsleistungen in der Offizin. Was das Apothekenhonorar betrifft, würde die FDP eine komplette Neuordnung des Vergütungssystems vornehmen. Das sähe dann so aus:
Die Apothekenvergütung muss auf der Basis von wissenschaftlich ermittelten und nachvollziehbaren Daten neu geordnet werden. Dabei sollte die bisherige Mischkalkulation mit einheitlichen Festzuschlägen aufgegeben werden. Aufwendige Beratungen sollten gegenüber einfachen Medikamentenabgaben ohne wesentliche Beratungsleistungen besser vergütet werden. Das stärkt die kleinen Vor-Ort-Apotheken. Zusätzlich müssen die Nacht- und Notdienste angemessen vergütet werden. Auch wollen wir die Apotheker stärker in die Bearbeitung des Medikationsplans und bei der Wahrung der Arzneimitteltherapiesicherheit einbeziehen.“
5 Kommentare
nach dem Kundenbesuch...
von Kleiner Apotheker am 23.07.2019 um 8:49 Uhr
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FDP
von Jochen Bätz am 18.07.2019 um 9:14 Uhr
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Ramschpartei
von Thomas Kerlag am 18.07.2019 um 9:06 Uhr
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AW: Ramschpartei
von Thomas Kerlag am 18.07.2019 um 9:13 Uhr
FDP
von Anita Peter am 18.07.2019 um 7:17 Uhr
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