Hilfsmittelversorgungsvertrag mit der Knappschaft

Neue Pflichten, mehr Geld

Berlin - 24.07.2019, 15:15 Uhr

Apotheken, die ab 1. August Blutdruckmessgeräte an Knappschaft-Versicherte abgeben, müssen künftig mehr dokumentieren. (m / Foto: rosinka79 / stock.adobe.com)

Apotheken, die ab 1. August Blutdruckmessgeräte an Knappschaft-Versicherte abgeben, müssen künftig mehr dokumentieren. (m / Foto: rosinka79 / stock.adobe.com)


Ab 1. August 2019 gilt ein neuer Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der Knappschaft und dem Deutschen Apothekerverband. Apotheken, die weiter versorgungsberechtigt sein wollen, müssen demnach künftig Pflichten nach der Medizinproduktebetreiberverordnung übernehmen. Dafür gibt es auch mehr Geld.

Es gibt einen neuen Hilfsmittelversorgungsvertrag, der die Patienten der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Versicherung SVLFG betrifft. Neu ist vor allem, dass Apotheken, die weiterhin versorgungsberechtigt sein wollen, Pflichten aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) übernehmen müssen. Schon jetzt treffen Apotheken Betreiberpflichten, wenn dort Medizinprodukte angewendet oder verliehen werden.

Im neuen Hilfsmittelversorgungsvertrag, der zum 1. August in Kraft treten wird, ist ein ganz neuer Paragraf geschaffen worden, der sich mit den Aufgaben der MPBetreibV befasst. In einer neuen Anlage werden die Aufgaben sodann näher dargelegt. Im Großen und Ganzen geht es vor allem um die Dokumentation der Einweisung der Patienten sowie das Führen eines Bestandsverzeichnisses – das ist etwa der Fall, wenn es um aktive Pens, Medikamentenvernebler oder Blutzuckermessgeräte geht. Bei Blutdruckmessgeräten ist zudem ein Medizinproduktebuch zu führen und eine messtechnische Kontrolle vorzunehmen. 

Fünf Euro mehr pro Hilfsmittel

Für die Übernahme dieser Pflichten sollen die Apotheken auch etwas bekommen. Und zwar zusätzlich fünf Euro netto mehr je Hilfsmittel. Ausgenommen sind elektrische Milchpumpen – hier wird der Vertragspreis um 0,17 Euro netto (Tagesmietpauschale) angehoben. Für die Apotheke bedeutet dies eine Pauschale von künftig 1,55 Euro netto anstatt der bisherigen 1,38 Euro pro Tag. Die Durchführung einer messtechnischen Kontrolle bei Blutdruckmessgeräten wird mit 25 Euro netto vergütet – dafür gibt es fortan eine eigene Abrechnungsposition.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Hilfsmittle raus

von ratatosk am 24.07.2019 um 18:26 Uhr

Alle Hilfsmittel aus dem Sortiment für die GKV raus - und in Kürze wird sich was bewegen. Die Flächendeckung ist durch Sanitätshäuser und Versand nicht zu erreichen.
Es ist Blödsinn hier mit dem Patientenwohl zu argumentieren, da die langfristig laufende Zerstörung der flächendeckenden Versorgung die jetzt läuft, weit größeren Schaden anrichtet. Die GKV kann nur durch Druck nicht durch gute Argumente beienflußt werden, dies sollte jetzt auch der letzte einsehen, ebenso die Poliitik.
Wir erleben ja in vielen Bereichen einen Zusammenbruch von Strukturen durch die kafkaeske Bürokratie. Einige Jahre geht sowas schon, aber der Zusammenbruch komm dan schnell - siehe Bundeswehr, Wohnungsbau, Ausbau solar und Wind etc etc.

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1,55€?

von Peter Bauer am 24.07.2019 um 17:02 Uhr

1,55€ Leihgebühr?Das macht noch wer??Die Apotheker sind aber wirklich selber schuld ,dass sie nur verscheißert werden.
Da ist sie mal wieder die Grundangst jeglichen Apothekertums ,dass ein Kunde an seiner Apotheker vorbeigehen könnte,koste es was es wolle.Grundlage für alle Verhandlungen mit anderen.
Und kommt nicht wieder mit dem Argument,dass dann der Kunde auch bei anderen Dingen in seine Apotheke kommt.Vielleicht mit einem Hilfsmittelrezept???Ich sage bloß AEK minus 5%plus ganz großer Bürokratie=AVK.

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AW: 1,55

von Felix Maertin am 24.07.2019 um 21:55 Uhr

Sie dürfen die Kunden gerne zu uns schicken.
Digitales Verleihregister, niedrige Investitionskosten für die sehr guten Pumpen (EK<60€, halten im Schnitt 3 Jahre) und ein gutes Empfehlungsgespräch machen das überaus attraktiv.
Die Zeiten haben sich geändert.

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