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Hilfsmittelversorgungsvertrag mit der Knappschaft
Neue Pflichten, mehr Geld
Ab 1. August 2019 gilt ein neuer Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen der Knappschaft und dem Deutschen Apothekerverband. Apotheken, die weiter versorgungsberechtigt sein wollen, müssen demnach künftig Pflichten nach der Medizinproduktebetreiberverordnung übernehmen. Dafür gibt es auch mehr Geld.
Es gibt einen neuen Hilfsmittelversorgungsvertrag, der die Patienten der Knappschaft und der landwirtschaftlichen Versicherung SVLFG betrifft. Neu ist vor allem, dass Apotheken, die weiterhin versorgungsberechtigt sein wollen, Pflichten aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) übernehmen müssen. Schon jetzt treffen Apotheken Betreiberpflichten, wenn dort Medizinprodukte angewendet oder verliehen werden.
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Im neuen Hilfsmittelversorgungsvertrag, der zum 1. August in
Kraft treten wird, ist ein ganz neuer Paragraf geschaffen worden, der sich mit den
Aufgaben der MPBetreibV befasst. In einer neuen Anlage werden die Aufgaben sodann
näher dargelegt. Im Großen und Ganzen geht es vor allem um die Dokumentation
der Einweisung der Patienten sowie das Führen eines Bestandsverzeichnisses –
das ist etwa der Fall, wenn es um aktive Pens, Medikamentenvernebler oder
Blutzuckermessgeräte geht. Bei Blutdruckmessgeräten ist zudem ein
Medizinproduktebuch zu führen und eine messtechnische Kontrolle vorzunehmen.
Fünf Euro mehr pro Hilfsmittel
Für die Übernahme dieser Pflichten sollen die Apotheken auch etwas bekommen. Und zwar zusätzlich fünf Euro netto mehr je Hilfsmittel. Ausgenommen sind elektrische Milchpumpen – hier wird der Vertragspreis um 0,17 Euro netto (Tagesmietpauschale) angehoben. Für die Apotheke bedeutet dies eine Pauschale von künftig 1,55 Euro netto anstatt der bisherigen 1,38 Euro pro Tag. Die Durchführung einer messtechnischen Kontrolle bei Blutdruckmessgeräten wird mit 25 Euro netto vergütet – dafür gibt es fortan eine eigene Abrechnungsposition.
DAV und NGDA arbeiten an Unterstützungstool
Weiterhin wurden in den Anlagen Anpassungen im Hinblick auf die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses vorgenommen. Solange Produkte noch unter der alten Hilfsmittelnummer hinterlegt sind, können sie auch mit der alten Nummer abgerechnet werden. Zudem wurde der Paragraf zum Datenschutz an die Datenschutzgrundverordnung angepasst. Ferner wurden in den Produktgruppen Bandagen und Orthesen bei einzelnen Produkten die Vertragspreise angehoben. Und: Infusions- und Ernährungspumpen wurden vorerst aus dem Vertrag herausgenommen. Für sie wollen DAV und Knappschaft eine separate Anlage aushandeln.
Damit die Umsetzung der Betreiberpflichten ohne große Belastung möglich ist, arbeitet der DAV derzeit zusammen mit der Netzgesellschaft Deutscher Apotheken an einem Unterstützungstool, das über das Online-Vertragsportal (OVP) angeboten werden soll. Ein DAV-Sprecher erklärte auf Nachfrage: „Die Apotheke, die das elektronische Unterstützungstool nutzen möchte, wird in die Lage versetzt werden, die vertraglich definierten Aufgaben korrekt und mit geringer zusätzlicher Belastung in der Apotheke erfüllen zu können.“ Die Inhalte ergäben sich aus der MPBetreibV.
3 Kommentare
Hilfsmittle raus
von ratatosk am 24.07.2019 um 18:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
1,55€?
von Peter Bauer am 24.07.2019 um 17:02 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: 1,55
von Felix Maertin am 24.07.2019 um 21:55 Uhr
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