Zahlenrätsel zum Apotheken-Stärkungsgesetz

Wundersame Geldvermehrung

Süsel - 25.07.2019, 14:15 Uhr

Einfach nur fleißig gießen und dann wächst es schon? Bei Geld klappt das eher nicht, trotzdem hat sich das mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz in Aussicht gestellte Geld vermehrt. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com)                                          

Einfach nur fleißig gießen und dann wächst es schon? Bei Geld klappt das eher nicht, trotzdem hat sich das mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz in Aussicht gestellte Geld vermehrt. (Foto: M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com)                                          


Was bleibt für die Durchschnittsapotheke hängen?

Dagegen erscheinen die Darstellungen zur Erhöhung der Dokumentationsgebühr unproblematisch. Diese soll von 2,91 Euro auf 4,26 Euro steigen. Die Folgen werden vom Bundesgesundheitsministerium und vom Deutschen Apothekerverband gleichlautend mit 15 Millionen Euro zusätzlichem Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben. Das entspricht jährlich etwa 11,1 Millionen dokumentationspflichtigen Vorgängen aufgrund von BtM- oder T-Rezepten.

Zusammen mit den 36 Millionen Euro für den Notdienstfonds ergibt dies ein Plus von 51 Millionen Euro für die Apotheken. Dem stehen keine zusätzlichen Kosten gegenüber. Das Betriebsergebnis einer Durchschnittsapotheke würde demnach um 2.600 Euro steigen, wenn nicht an anderer Stelle höhere Kosten entstehen. 

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150 Millionen Euro schrumpfen zu 144 Millionen Euro

Eine weitere Auffälligkeit findet sich allerdings beim Zuschlag für den neuen Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen. Im ursprünglichen Eckpunktepapier wurden dafür 240 Millionen Euro veranschlagt. Im ersten Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz wurden 20 Cent pro Rx-Fertigarzneimittelpackung vorgesehen. Dabei ist es bisher geblieben. In den ersten Entwürfen für das Gesetz hieß es dazu, damit würden den Apotheken zusätzlich 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gemäß den obigen Rechnungen zum Nacht- und Notdienstfonds bringen 20 Cent pro Rx-Fertigarzneimittelpackung aber nur 144 Millionen Euro ein.

Als Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ist vorgesehen, den Zuschlag von 20 Cent hinter dem Zuschlag für den Notdienstfonds zu erwähnen. Danach steht seit jeher der Zusatz „sowie die Umsatzsteuer“. Denn am Ende aller Taxierungen wird schon immer die Umsatzsteuer auf die Nettosumme aufgeschlagen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in den ersten Entwürfen nicht erwähnt. Erst im Kabinettsentwurf heißt es ausdrücklich, dass die Kostenträger Mehrausgaben von 150 Millionen Euro zuzüglich 28,5 Millionen Euro Umsatzsteuer zu tragen haben. Das ist aber nur eine Ausführung der Konsequenzen. Die geplante Änderung der Arzneimittelpreisverordnung sieht nicht anders aus als im April oder Mai.

 



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Rechenkünstler

von Karl Friedrich Müller am 25.07.2019 um 18:05 Uhr

In dem Artikel zur Apothekenreform in DAZ 30 sind schon die Eckdaten in etwa genannt.
Am Ende der Zeitung wird Becker zitiert: "Besser als keine Lösung"
Ich hab auch mal nachgerechnet. Überschlägig eben auch 615€ pro Monat und Apotheke für "Dienstleistungen", dazu auf meine Apotheke bezogen 180€ mehr für Notdienste und 40€ mehr für BTM.
Wenn ich dann in dem Artikel lese, was ich für erzwungene "Dienstleistungen" (oder auch Frohn) erbringen soll: Medikationsmanagement, Stellen und Verblistern, "Hausbesuche" mit pharmazeutischer Betreuung, dann frage ich doch mal nach: für die paar Kröten?
Im BMG hat man wohl Leute, die rechnen können, bei der ABDA nicht.
Insofern muss ich Becker sagen: KEINE Lösung wäre besser gewesen. Denn das hier ist der Weg zum Ruin. Für die vielen nun "All-inclusive-Leistungen" sind mehr Mitarbeiter nötig und mit dem Geld nicht bezahlbar. Selbst wenn noch Luft wäre, auch dann müssen die Mitarbeiter für die Arbeit bezahlt werden.
Dafür braucht es kein BWL Studium. Die Grundrechenarten genügen.
Ich hab es schon mal geschrieben: Die ABDA hat auf ganzer Linie versagt. Was kann man erwarten, wenn man nicht mal rechnen kann. Und nur der Eitelkeit fröhnt.

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AW: Rechenkünstler

von Karl Friedrich Müller am 26.07.2019 um 7:34 Uhr

Im Übrigen ist es sehr euphorisch, von einem „Mehr“ zu sprechen.
Seit Ulla Schmidt wird nur gekürzt. Durch die Freigabe der Preise in OTC und den Versand ist ein erheblicher Teil von Umsatz und Ertrag verloren gegangen - politisch gewollt und erzwungen. Vom verbliebenen Teil können wir keine realistischen Preise mehr verlangen.
Ich behaupte mal, dass wir ohne diese Maßnahmen gar nicht auf die Almosen Spahns angewiesen wären, die er auch noch kurzerhand willkürlich gekürzt hat. So nach dem Motto: die machens auch für die Hälfte.
Spahns Gesetz wird zu weiteren Umsatzverlusten in Richtung Versand sorgen - auch so gewollt. So dass vom „Mehr“ eher ein sehr viel „Weniger“ übrig bleiben wird.
Und dann streitet man sich noch um die paar Kröten, die die MwSt ausmachen.
Es wird uns nichts gegönnt, rein gar nichts. Den Schein wahren, dabei und den Dolch in den Rücken stoßen. Heißt Spahn eigentlich mit Vornamen Brutus?

Es hätte....

von Carsten am 25.07.2019 um 15:31 Uhr

Es hätte schlimmer kommen können ;-)

Zu früh? 'Tschuldigung.

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brutto - netto

von Uwe Hansmann am 25.07.2019 um 14:50 Uhr

Hallo Herr Müller-Bohn!

Sie haben es wieder so schön plastisch dargestellt . . . Danke!

Mit brutto und netto war es ja in einigen politischen Kreisen schon immer schwierig.

Rechnet man mal das Füllhorn der 144 Mio.€ für die "neuen Dienstleistungen" mal übern Daumen runter, so ergibt sich ein äusserst nüchterner Betrag öpro Apotheke und Arbeitstag: 144Mio/20Tsd.Apos/12 Monate/25 Arbeitstage = 21€.

Der Gegenwert eines Mittagessens. Aha.

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AW: brutto - netto

von Findus am 25.07.2019 um 16:33 Uhr

Etwas mehr Optimismus bitte: Halbiert sich die Zahl der Apotheken, können sich die übrigen Apotheken doch immerhin 2 zusätzliche Mittagessen pro Arbeitstag leisten ;-)

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