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Zahlenrätsel zum Apotheken-Stärkungsgesetz
Wundersame Geldvermehrung
Was bleibt für die Durchschnittsapotheke hängen?
Dagegen erscheinen die Darstellungen zur Erhöhung der Dokumentationsgebühr unproblematisch. Diese soll von 2,91 Euro auf 4,26 Euro steigen. Die Folgen werden vom Bundesgesundheitsministerium und vom Deutschen Apothekerverband gleichlautend mit 15 Millionen Euro zusätzlichem Honorar zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben. Das entspricht jährlich etwa 11,1 Millionen dokumentationspflichtigen Vorgängen aufgrund von BtM- oder T-Rezepten.
Zusammen
mit den 36 Millionen Euro für den Notdienstfonds ergibt dies ein Plus von 51
Millionen Euro für die Apotheken. Dem stehen keine zusätzlichen Kosten
gegenüber. Das Betriebsergebnis einer Durchschnittsapotheke würde demnach um
2.600 Euro steigen, wenn nicht an anderer Stelle höhere Kosten entstehen.
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150 Millionen Euro schrumpfen zu 144 Millionen Euro
Eine weitere Auffälligkeit findet sich allerdings beim Zuschlag für den neuen Fonds für pharmazeutische Dienstleistungen. Im ursprünglichen Eckpunktepapier wurden dafür 240 Millionen Euro veranschlagt. Im ersten Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz wurden 20 Cent pro Rx-Fertigarzneimittelpackung vorgesehen. Dabei ist es bisher geblieben. In den ersten Entwürfen für das Gesetz hieß es dazu, damit würden den Apotheken zusätzlich 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gemäß den obigen Rechnungen zum Nacht- und Notdienstfonds bringen 20 Cent pro Rx-Fertigarzneimittelpackung aber nur 144 Millionen Euro ein.
Als Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ist vorgesehen, den Zuschlag von 20 Cent hinter dem Zuschlag für den Notdienstfonds zu erwähnen. Danach steht seit jeher der Zusatz „sowie die Umsatzsteuer“. Denn am Ende aller Taxierungen wird schon immer die Umsatzsteuer auf die Nettosumme aufgeschlagen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium in den ersten Entwürfen nicht erwähnt. Erst im Kabinettsentwurf heißt es ausdrücklich, dass die Kostenträger Mehrausgaben von 150 Millionen Euro zuzüglich 28,5 Millionen Euro Umsatzsteuer zu tragen haben. Das ist aber nur eine Ausführung der Konsequenzen. Die geplante Änderung der Arzneimittelpreisverordnung sieht nicht anders aus als im April oder Mai.
5 Kommentare
Rechenkünstler
von Karl Friedrich Müller am 25.07.2019 um 18:05 Uhr
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AW: Rechenkünstler
von Karl Friedrich Müller am 26.07.2019 um 7:34 Uhr
Es hätte....
von Carsten am 25.07.2019 um 15:31 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
brutto - netto
von Uwe Hansmann am 25.07.2019 um 14:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: brutto - netto
von Findus am 25.07.2019 um 16:33 Uhr
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