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Zahlenrätsel zum Apotheken-Stärkungsgesetz
Wundersame Geldvermehrung
Vermeintliches Entgegenkommen des Ministers
In einer Meldung von „Apotheke adhoc“ vom 15. Juli heißt es dagegen, das Bundesgesundheitsministerium habe die Honorierung der Dienstleistungen um 24 Millionen Euro aufgestockt. Denn zuvor seien die 150 Millionen Euro angeblich einschließlich Mehrwertsteuer zu verstehen gewesen. Die „Pharmazeutische Zeitung“ berichtet in dem bereits genannten Artikel in entsprechender Weise und erklärt, der Bundesgesundheitsminister habe 28,5 Millionen Euro „auf Drängen der ABDA“ aufgeschlagen.
Wirklich neu am Kabinettsentwurf ist in dieser Hinsicht aber nur die korrekte Interpretation des unveränderten Entwurfs zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung. Auch der Hinweis auf ein „Drängen der ABDA“ verwundert. Denn in der Stellungnahme der ABDA vom Mai zum damaligen Entwurf wurde in diesem Zusammenhang gefordert, einen Zuschlag von 43 Cent anstelle von 20 Cent einzuführen. Außerdem wurde gefordert, die neuen Leistungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Zu diesen beiden Forderungen ist aber im Kabinettsentwurf nichts zu finden.
Auf Anfrage bestätigte die ABDA-Pressestelle, dass die ABDA weiterhin Anpassungsbedarf beim Fondsvolumen sieht. Sie habe 43 Cent statt 20 Cent gefordert. Außerdem habe sie sich für die Befreiung der pharmazeutischen Leistungen von der Umsatzsteuer eingesetzt. Dies sei nun nicht aufgegriffen worden, heißt es von der ABDA-Pressestelle. Allerdings werde jetzt aufgeführt, dass der Zuschlag für die Leistungen in der Arzneimittelpreisverordnung „netto“ sei.
Keine inhaltliche Änderung
So bleibt festzuhalten: Aufgrund der Struktur der Arzneimittelpreisverordnung kann der neue Zuschlag an der geplanten Stelle nur „netto“ formuliert werden. Im Kabinettsentwurf ist keine Erhöhung des Zuschlags gegenüber einer früheren Fassung zu verzeichnen. Es bleibt also bei einem neuen Fonds von voraussichtlich etwa 144 Millionen Euro netto pro Jahr. Dem stehen neue Kosten in bisher unbekannter Höhe für das Erbringen der Leistungen gegenüber.
5 Kommentare
Rechenkünstler
von Karl Friedrich Müller am 25.07.2019 um 18:05 Uhr
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AW: Rechenkünstler
von Karl Friedrich Müller am 26.07.2019 um 7:34 Uhr
Es hätte....
von Carsten am 25.07.2019 um 15:31 Uhr
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brutto - netto
von Uwe Hansmann am 25.07.2019 um 14:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: brutto - netto
von Findus am 25.07.2019 um 16:33 Uhr
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