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Neuer Rahmenvertrag: Wie läuft‘s und wo gibt es noch Informationsbedarf?

Stuttgart - 26.07.2019, 14:20 Uhr

Seit 1. Juli gelten neue Regeln für die Rezeptbelieferung. (s / Foto: cineberg/stock.adobe.com)                                          

Seit 1. Juli gelten neue Regeln für die Rezeptbelieferung. (s / Foto: cineberg/stock.adobe.com)                                          


Seit fast vier Wochen ist der neue Rahmenvertrag in Kraft. Die Verärgerung war anfangs groß bei den Apothekern. Neben einigen Neuregelungen machen vor allem massive Lieferengpässe den Kollegen das Leben schwer.  Wir wollen von unseren Lesern wissen,  ob es mittlerweile besser läuft und wo es noch Informationsbedarf gibt?

Der neue Rahmenvertrag ist seit fast einem Monat  in Kraft. Es gibt zahlreiche Neuerungen. Eine der wesentlichen ist die Unterscheidung zwischen Generika- und Importmarkt (§ 9). Zudem wurde eine „Abgaberangfolge“ festgelegt, und es gibt neue Sonderkennzeichen. In den ersten Tagen und Wochen gab es in vielen Apotheken Verunsicherung und Ärger: Mittlerweile ist auch klar, dass es an einer Stelle noch Gesprächsbedarf gibt. Wenn nämlich zwei wirkstoffgleiche patentgeschützte Originalarzneimittel im Handel sind, gelten nach dem neuen Rahmenvertrag die Regeln für den „generischen Markt“ – auch wenn es gar keine Generika dazu gibt. Der Deutsche Apothekerverband will das Thema demnächst mit dem GKV-Spitzenverband besprechen.

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Und wie läuft es sonst so? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil! Und falls es zu einem bestimmten Bereich noch Informationsbedarf gibt, lassen Sie es uns in den Kommentaren oder per Mail wissen. Wir versuchen dem dann nachzugehen.


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3 Kommentare

Anfrage der Lieferfähigkeit

von Ines Liebing am 28.07.2019 um 18:43 Uhr

Was ich gern noch mal gewusst hätte....wenn ich die Anfrage starte für die preisgünstigen AM und diese nicht lieferbar sind, muss ich da ebenfalls 2 Anfragen tätigen bei einem Großhändler oder reicht da die einmalige Anfrage????? Danke

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AW: Anfrage der Lieferfähigkeit

von Redaktion DAZ.online am 02.08.2019 um 11:24 Uhr

Hallo,

müssen zwei sein. Die Verbände empfehlen 2 h Abstand.

Viele Grüße
Ihre DAZ.online-Redaktion

Das ganze Ding ist eine Katastrophe

von Rita Längert am 27.07.2019 um 12:28 Uhr

genau! Deswegen bin ich auch sehr akribisch bei der Doku. Bei Velmetia/Janumet (alle Importe= preisgünstige im Generikamarkt seit 2018!!! aV) wird ordnungsgemäß mit Sonderkennteichen dokumentiert und zusätzlich "Schwachsinnsdoku gemäß §129 SGB V" ergänzt, damit die Retaxler das auch verstehen.

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