USA stellen Mischung um

Todesstrafe: Pentobarbital statt Giftcocktail

Stuttgart - 26.07.2019, 16:45 Uhr

Die USA wollen auf Bundesebene wieder die Todesstrafe vollstrecken, allerdings sollen die Hinrichtungen nicht mehr mit einer Mischung mit mehreren Komponenten erfolgen, sondern nur mit Pentobarbital. (c / Foto: imago images / blickwinkel)

Die USA wollen auf Bundesebene wieder die Todesstrafe vollstrecken, allerdings sollen die Hinrichtungen nicht mehr mit einer Mischung mit mehreren Komponenten erfolgen, sondern nur mit Pentobarbital. (c / Foto: imago images / blickwinkel)


Woher will die Regierung die Substanz beziehen?

Ungeklärt ist allerdings, neben vielen anderen Dingen, anscheinend die Frage, woher die US-Regierung Pentobarbital beziehen will. Denn auch Pentobarbital wird von den Herstellern mittlerweile eigentlich nicht mehr an US-Gefängnisse geliefert. Alternativ könnte „compounded pentobarbital“ zum Einsatz kommen, also solches, das extra zu diesem Zweck synthetisiert wird. Hier wurden aber bereits ernsthafte Qualitätsbedenken laut. Dass die zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzten Mittel extra hergestellt werden, ist allerdings nicht neu. Seit der Bezug der Bestandteile der Giftspritze, insbesondere der Narkosemittel, zunehmend schwieriger wurde, setzen einige Staaten verstärkt auf „compounding pharmacies“, also Apotheken, die den tödlichen Cocktail als Rezeptur herstellen. Laut einem Bericht der Berliner Morgenpost vor einigen Jahren ist dies ein lohnendes Geschäft: So soll ein Hersteller in Kalifornien dem zuständigen Justizministerium 200 Gramm einer bestimmten Substanz für 500.000 Dollar angeboten haben. Auch auf Stoffe unlizensierter Hersteller aus Indien sollte zurückgegriffen werden, schrieb die Berliner Morgenpost damals weiter. Regelmäßig seien Lieferungen zuletzt durch die Drogenfahndung und die FDA abgefangen worden. Um welche Substanzen es sich hierbei handelte, ob sie die nötige pharmazeutische Qualität hatten, war dem Bericht zufolge nicht bekannt. Denn das unterliege hohen Geheimhaltungsvorschriften, die von den jeweiligen Bundesstaaten erbittert vor Gericht verteidigt würden. lautete das Argument.

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Wirkstoffbeschaffung nicht der einzige Grund für mögliche Verzögerung 

Und die Wirkstoffbeschaffung ist anscheinend nicht der einzige Grund, warum der Zeitplan möglichweise nicht eingehalten werden könnte. Laut dem US- Sender CNN ist nämlich nicht klar, ob die neue Richtlinie mit der geänderten Substanz auch so umgesetzt werden kann. Sie müsse zunächst einen „rechtlichen Prozess“ durchlaufen, heißt es.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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