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Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Hessischer Apothekerverband: BMG liefert „Schweizer Käse“
Bühler-Petition mitzeichnen!
„Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für die Arzneimittel gilt, die aus dem Ausland an Privatversicherte oder Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden“, sagt Seyfarth. Es stünden immerhin rund 120 Millionen Arzneimittelpackungen mit einem Umsatz von circa 6 Milliarden Euro zur Disposition, die auf Privatrezept verordnet werden. Darunter fänden sich allein circa 25 Millionen Packungen der Antibabypille. Diese seien dann „zum ‚Abschuss‘, eben billigst zu verkaufen, freigegeben“ – spätestens, wenn inländische Apotheken gegen die dann offenkundig bestehende Inländerdiskriminierung erfolgreich klagen sollten.
Zudem kritisiert der HAV, dass mit dem bewussten Verzicht auf die Rx-Preisbindung bei Privatverordnungen die wichtigste Rechtfertigung für die Preisbindung wegfiele, nämlich, dass das Arzneimittel eine Ware besonderer Art ist. Stattdessen komme eine rein sozialrechtliche, dem fiskalischen Zeitgeist unterliegende Regelung. Auch könne es nicht im Sinne insbesondere schwerkranker Patienten sein, dass sie sich erst das billigste Angebot aus verschiedenen Apotheken heraussuchen müssen.
Daher hält der Vorstand des HAV es für geboten, die kürzlich veröffentlichte Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot zu unterstützen, um dem Ziel der Gleichpreisigkeit Nachdruck zu verleihen.
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Auch die Regelung zu den neuen pharmazeutische Dienstleistungen gefallen dem HAV so noch nicht. Die hier vorgesehenen Finanzmittel blieben weit hinter denjenigen zurück, die zu einer merkbaren Verbesserung der Versorgung führen könnten.
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