- DAZ.online
- News
- Politik
- Hessischer ...
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Hessischer Apothekerverband: BMG liefert „Schweizer Käse“
Der Hessische Apothekerverband ist nicht überzeugt von den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit – der Vorstand sieht diese Intention durch den vorliegenden Gesetzentwurf sogar „mehr als gefährdet“. Er ruft daher auf, die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot zu unterstützen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bekanntlich von Anfang an ein Problem damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Rx-Versandverbot umzusetzen. Er sagte den Apothekern aber zu, für Gleichpreisigkeit zu sorgen, wenn diese im Gegenzug das Rx-Versandhandelsverbot nicht weiterverfolgen. Mittlerweile hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verabschiedet. Und die ABDA kann damit leben. Auch wenn sie noch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf sieht, trägt sie die große Linie mit. In einigen der ABDA-Mitgliedsorganisationen ist man da kritischer. Zum Beispiel in den hessischen. So konstatiert jetzt auch Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands e.V. (HAV), in einer aktuellen Pressemitteilung: „Bislang überzeugen uns die Vorschläge des Gesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht“.
Mehr zum Thema
Schreiben an die Mitglieder
Kammer Hessen ruft zum Unterzeichnen der Bühler-Petition auf
Gleichpreisigkeit
Funke und Michels unzufrieden mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz
Aus Sicht des HAV hat Spahn „jetzt einen mehr als durchlöcherten ‚Schweizer Käse‘ geliefert“. Seyfarth erklärte: „Wir sehen die Gleichpreisigkeit durch den aktuellen Gesetzesentwurf mehr als gefährdet.“ Die Kritikpunkte sind bekannt: Der HAV fürchtet, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs die Situation der Präsenz-Apotheken verschlechtert. Denn entgegen seiner Intention stelle sie dauerhaft Versandhändler aus dem Ausland von der bisher in § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz normierten Preisbindung frei und nehme zudem die Privatverordnungen für die Auslandsversender ganz von der Preisbindung aus. Somit werde „die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit existenziell geschwächt“, moniert der HAV.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.