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Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Hessischer Apothekerverband: BMG liefert „Schweizer Käse“
Der Hessische Apothekerverband ist nicht überzeugt von den Vorschlägen des Bundesgesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit – der Vorstand sieht diese Intention durch den vorliegenden Gesetzentwurf sogar „mehr als gefährdet“. Er ruft daher auf, die Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot zu unterstützen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bekanntlich von Anfang an ein Problem damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Rx-Versandverbot umzusetzen. Er sagte den Apothekern aber zu, für Gleichpreisigkeit zu sorgen, wenn diese im Gegenzug das Rx-Versandhandelsverbot nicht weiterverfolgen. Mittlerweile hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken verabschiedet. Und die ABDA kann damit leben. Auch wenn sie noch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf sieht, trägt sie die große Linie mit. In einigen der ABDA-Mitgliedsorganisationen ist man da kritischer. Zum Beispiel in den hessischen. So konstatiert jetzt auch Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands e.V. (HAV), in einer aktuellen Pressemitteilung: „Bislang überzeugen uns die Vorschläge des Gesundheitsministers zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht“.
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Aus Sicht des HAV hat Spahn „jetzt einen mehr als durchlöcherten ‚Schweizer Käse‘ geliefert“. Seyfarth erklärte: „Wir sehen die Gleichpreisigkeit durch den aktuellen Gesetzesentwurf mehr als gefährdet.“ Die Kritikpunkte sind bekannt: Der HAV fürchtet, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs die Situation der Präsenz-Apotheken verschlechtert. Denn entgegen seiner Intention stelle sie dauerhaft Versandhändler aus dem Ausland von der bisher in § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz normierten Preisbindung frei und nehme zudem die Privatverordnungen für die Auslandsversender ganz von der Preisbindung aus. Somit werde „die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit existenziell geschwächt“, moniert der HAV.
Bühler-Petition mitzeichnen!
„Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis auch für die Arzneimittel gilt, die aus dem Ausland an Privatversicherte oder Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden“, sagt Seyfarth. Es stünden immerhin rund 120 Millionen Arzneimittelpackungen mit einem Umsatz von circa 6 Milliarden Euro zur Disposition, die auf Privatrezept verordnet werden. Darunter fänden sich allein circa 25 Millionen Packungen der Antibabypille. Diese seien dann „zum ‚Abschuss‘, eben billigst zu verkaufen, freigegeben“ – spätestens, wenn inländische Apotheken gegen die dann offenkundig bestehende Inländerdiskriminierung erfolgreich klagen sollten.
Zudem kritisiert der HAV, dass mit dem bewussten Verzicht auf die Rx-Preisbindung bei Privatverordnungen die wichtigste Rechtfertigung für die Preisbindung wegfiele, nämlich, dass das Arzneimittel eine Ware besonderer Art ist. Stattdessen komme eine rein sozialrechtliche, dem fiskalischen Zeitgeist unterliegende Regelung. Auch könne es nicht im Sinne insbesondere schwerkranker Patienten sein, dass sie sich erst das billigste Angebot aus verschiedenen Apotheken heraussuchen müssen.
Daher hält der Vorstand des HAV es für geboten, die kürzlich veröffentlichte Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler für ein Rx-Versandverbot zu unterstützen, um dem Ziel der Gleichpreisigkeit Nachdruck zu verleihen.
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Auch die Regelung zu den neuen pharmazeutische Dienstleistungen gefallen dem HAV so noch nicht. Die hier vorgesehenen Finanzmittel blieben weit hinter denjenigen zurück, die zu einer merkbaren Verbesserung der Versorgung führen könnten.
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