EMA-Restriktionen Bei Kopfläusen

Kein Permethrin in der Schwangerschaft!

Stuttgart - 07.08.2019, 15:30 Uhr

Die EMA rät von Permethrin in allen Phasen der Schwangerschaft ab. Nur als Reservemittel sollen es Schwangere mit Kopfläusen einsetzen, wenn physikalische Therapieoptionen versagt haben. (b/Foto: LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com)

Die EMA rät von Permethrin in allen Phasen der Schwangerschaft ab. Nur als Reservemittel sollen es Schwangere mit Kopfläusen einsetzen, wenn physikalische Therapieoptionen versagt haben. (b/Foto: LIGHTFIELD STUDIOS / stock.adobe.com)


Resistenzen bei Permethrin

Laut der CMDh kommt es immer wieder zum Therapieversagen unter Permethrin-Behandlung, wobei in vielen Fällen unklar sei, „ob das Therapieversagen auf eine Anpassung der Läuse oder auf eine fehlerhafte Anwendung oder einen Wiederbefall zurückzuführen ist.“ Dennoch sollen Resistenzhinweise in die Produktinformationen aufgenommen werden:

„Bei der Behandlung von Kopfläusen wurden unterschiedliche klinische Erfolgsraten von Permethrin über die Zeit und je nach geographischen Gegebenheiten beobachtet. Faktoren, die mit einem Therapieversagen in Zusammenhang stehen, sind eine falsche Dosierung oder Verabreichungsfehler, eine fehlende gleichzeitige Behandlung von Mitgliedern der häuslichen Lebensgemeinschaft und ein Wiederbefall durch Gemeinschaftskontakte. Des Weiteren wurden Resistenzen gegenüber Permethrin festgestellt. Es konnte jedoch kein eindeutiger Zusammenhang zwischen mangelnder Wirksamkeit und Mutationen, die bekanntermaßen die Pyrethroid-Resistenz bedingen, festgestellt werden. Die offizielle Leitlinie zu der angemessenen Anwendung von Pediculiziden sollte berücksichtigt werden.“

Auch im Beipackzettel wird ergänzt, dass bei andauerndem Läusebefall nach zwei Permethrin-Zyklen ein Arzt aufzusuchen ist:

„Wenn nach 7-10 Tagen Behandlung mit Permethrin lebende Läuse gefunden werden, sollte die Behandlung mit Permethrin wiederholt werden. Werden nach 14-20 Tagen noch lebende Läuse gefunden, sollte der behandelnde Arzt konsultiert werden, um geeignete alternative Behandlungsmöglichkeiten zu prüfen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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