Valsartan-Skandal 

Ab Januar 2021: Sartane frei von Nitrosaminen

Stuttgart - 14.08.2019, 17:45 Uhr

In der Ausgabe 9.0 des Ph. Eur. sind noch die alten Sartan-Monographien, laut denen keine Prüfung auf Nitrosamine vorgeschrieben ist. Ausgabe 10.0, die im Januar 2020 in Kraft tritt, enthält dann die geänderten Sartan-Monographien. (c / Foto: Deutscher Apotheker Verlag)

In der Ausgabe 9.0 des Ph. Eur. sind noch die alten Sartan-Monographien, laut denen keine Prüfung auf Nitrosamine vorgeschrieben ist. Ausgabe 10.0, die im Januar 2020 in Kraft tritt, enthält dann die geänderten Sartan-Monographien. (c / Foto: Deutscher Apotheker Verlag)


So sehen die neuen Regeln im Arzneibuch aus 

Neben Valsartan wurden auch die jeweiligen Monographien der tetrazolringhaltigen Sartane Losartan, Olmesartan, Irbesartan und Candesartan im Europäischen Arzneibuch angepasst. So wurde dort gleich zu Beginn der Monographien ein zusätzlicher Absatz mit dem Titel „Produktion“ eingefügt, der eben die oben erwähnten Bedingungen festhält:


Da N-Nitrosodimethylamin (NDMA) und N-Nitrosodiethylamin (NDEA) als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen einzustufen sind, müssen die Hersteller sicherstellen, dass ihr Herstellungsprozess solche Verunreinigungen nicht erzeugt und sie müssen geeignete Kontrollstrategien entwickeln. Um den Herstellern die notwendigen Änderungen zu ermöglichen, haben die zuständigen Behörden eine Übergangsfrist festgelegt und strenge befristete Grenzwerte für den Gehalt an diesen Verunreinigungen im Absatz „Tests“ eingeführt.“

Übersetzung aus der englischen Valsartan-Monographie, European Pharmacopoeia 10.0


Damit finden die neuen Regelungen nun Eingang in die Praxis. Allerdings handelt es sich auch hierbei nur um eine der von der EMA angestrebten Maßnahmen: So soll beispielweise weiterhin das Vorhandensein von Nitrosamin-Verunreinigungen in Arzneimitteln untersucht werden – auch von Verunreinigungen wie N-Nitrosoethylisopropylamin (EIPNA), N-Nitrosodiisopropylamin (DIPNA) und N-Nitroso-N-methylamino-Buttersäure (NMBA). Zudem werden die EU-Behörden prüfen, was insgesamt aus dem Fall Valsartan gelernt werden könne – also wie Verunreinigungen in Arzneimitteln insgesamt in Zukunft besser vermieden werden können.

Muss in Zukunft jeder Wirkstoff auf Nitrosamine geprüft werden?

Immer wieder war in der Vergangenheit betont worden, dass die Nitrosamin-Verunreinigungen „unerwartet“ waren. Und „unerwartet“ waren sie wohl, weil die betroffenen Valsartan-Hersteller über Zertifikate, sogenannte CEPs (Certificate of Suitablility), verfügten, mit denen ihnen eigentlich bescheinigt wurde, dass ihre Wirkstoffherstellung durch eine vorliegende Monographie des Europäischen Arzneibuchs ausreichend kontrolliert wird. Die CEPs werden vom European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) in Straßburg erteilt, das auch für das Europäische Arzneibuch zuständig ist. Da in der Vergangenheit aber keine Nitrosamine in den Monographien aufgeführt waren, musste man auch nicht auf sie prüfen.

Was das wiederum für potenzielle andere Stoffe bedeutet, die (unerwartet) mit Kanzerogenen verunreinigt sein könnten, bleibt dabei eine offene Frage. Im Mai 2019 teilte das BfArM DAZ.online aber mit, dass die Europäische Arzneibuchkommission zugestimmt habe, dass im nächsten Schritt auch Regeln zur Begrenzung von Nitrosaminen in die allgemeine Monographie „Substances for pharmaceutical use“ aufgenommen werden sollen. Diese Monographie werde dann für alle Stoffe verbindlich gelten, unabhängig davon, ob sie im Europäischen Arzneibuch monographiert sind oder nicht. 



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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