Valsartan-Skandal 

Ab Januar 2021: Sartane frei von Nitrosaminen

Stuttgart - 14.08.2019, 17:45 Uhr

In der Ausgabe 9.0 des Ph. Eur. sind noch die alten Sartan-Monographien, laut denen keine Prüfung auf Nitrosamine vorgeschrieben ist. Ausgabe 10.0, die im Januar 2020 in Kraft tritt, enthält dann die geänderten Sartan-Monographien. (c / Foto: Deutscher Apotheker Verlag)

In der Ausgabe 9.0 des Ph. Eur. sind noch die alten Sartan-Monographien, laut denen keine Prüfung auf Nitrosamine vorgeschrieben ist. Ausgabe 10.0, die im Januar 2020 in Kraft tritt, enthält dann die geänderten Sartan-Monographien. (c / Foto: Deutscher Apotheker Verlag)


Medial ist es still geworden um den „Valsartan-Skandal“ des Sommers 2018. Das bedeutet aber nicht, dass er Politik und Pharmaindustrie nicht noch weiter beschäftigt. Rückrufe gab es zwar auch in den USA schon länger keine mehr. Doch die Maßnahmen, die ähnliche Fälle in Zukunft vermeiden sollen, laufen gerade erst an. Seit dem 1. Juli 2019 liegen nun die neuen Sartan-Monographien im Europäischen Arzneibuch vor – welche Konsequenzen wurden und werden aus dem Fall Valsartan gezogen?

Begonnen hatte alles mit den weltweiten Valsartan-Rückrufen im Sommer 2018. Im Mittelpunkt des Skandals standen zunächst vor allem der chinesische Wirkstoffhersteller Zhejiang Huahai Pharmaceutical (ZHP) und die Nitrosamin-Verunreinigung NDMA, die in von ZHP produziertem Valsartan gefunden worden war. Relativ schnell stellte sich jedoch heraus, dass weitere Blutdrucksenker der Wirkstoffgruppe der Sartane und weitere Hersteller betroffen sind – zudem wurden nach NDMA weitere Nitrosamin-Verunreinigungen bekannt. Zahlreiche weitere Chargenrückrufe und verunsicherte Patienten waren weltweit die Folge.

Doch die Rückrufe waren nicht die einzigen Konsequenzen, die der Fall Valsartan mit sich brachte.

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Zuletzt hatte das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) im Mai 2019 auf Nachfrage von DAZ.online bekannt gegeben, „dass zum 1. Juli 2019 in der Ausgabe 10.0 des Ph. Eur. die geänderten Sartan-Monographien veröffentlicht werden“. Das sei im Rahmen der Aktualisierung des Europäischen Arzneibuches (Ph. Eur.) vorgesehen. Mit diesen Monographien würden dann auch die zuvor im europäischen „Referralverfahren“ festgelegten Grenzwerte durch das Arzneibuch übernommen.

Schon mit Bescheid vom 11. April 2019 hatte das BfArM das europäische Risikobewertungsverfahren nach Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG zu „Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten (Sartane), die eine Tetrazol-Gruppe enthalten“ abgeschlossen. Das Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA zum Fall Valsartan wurde damit rechtsverbindlich.

Seitdem müssen Unternehmen, die Sartane produzieren, ihren Herstellungsprozess so auslegen, dass keine Nitrosamin-Verunreinigungen mehr entstehen. Dazu wurde den Unternehmen allerdings eine Übergangsphase von zwei Jahren gewährt. Für diese Übergangszeit gelten die von der EMA (auf Basis internationaler Leitlinien) festgelegten Grenzwerte für NDMA (N-Nitrosodimethylamin) und NDEA (N-Nitrosodiethylamin). Produkte, in denen höhere Werte als diese Grenzwerte gemessen werden oder in denen sowohl NDMA als auch NDEA enthalten sind (egal in welcher Konzentration), sind in der EU nicht erlaubt.

Die im EU-Verfahren festgelegten Grenzwerte haben nun auch Eingang in die neueste Version des Europäischen Arzneibuchs Ph. Eur. 10.0 gefunden, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.

Besagte Übergangszeit endet allerdings erst am 31. Dezember 2020. Aus internen Informationen, die DAZ.online vorliegen, geht hervor, dass somit ab dem 1. Januar 2021 die Unternehmen aufgefordert werden, nachzuweisen, dass ihre Produkte keine quantifizierbaren Mengen an NDEA oder NDMA (< 0,03 ppm) aufweisen. Zu diesem Zeitpunkt trete dann das Ph. Eur. Supplement 10.3 in Kraft, heißt es.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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