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Bundesrat, Bundestag
Das ist der Zeitplan für die Apothekenreform
Gesetz: Im Oktober die Anhörung, im November der Beschluss
Das Apotheken-Stärkungsgesetz: DAZ.online liegt nun auch ein erster grober Zeitplan für das Apotheken-Stärkungsgesetz vor. Demnach soll das umstrittene Gesetz ebenfalls am 20. September erstmals im Bundesrat besprochen werden. Die Länder haben im ersten Beratungsdurchgang erst einmal „nur“ die Möglichkeit, eine Stellungnahme an die Bundesregierung mit Verbesserungsvorschlägen abzugeben.
Die erste Lesung im Bundestag ist dann für
Mitte Oktober geplant. Konkret sind nach Informationen von DAZ.online entweder
der 17. oder der 18. Oktober anvisiert. Die öffentliche Fachanhörung, bei der
die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss die Möglichkeit bekommen, die
Sachverständigen aus den Verbänden zu dem Gesetz zu befragen, soll schon drei
Tage später, also am 21. Oktober stattfinden. Die zweite und dritte
Lesung sind dann für Mitte November geplant. Anschließend würde eine weitere Beratung im Bundesrat anstehen.
EU-Kommission könnte Verfahren in die Länge ziehen
Das Bundesgesundheitsministerium hatte bereits anlässlich des Kabinettsbeschlusses angekündigt, dass die neuen Regelungen Anfang 2020 in Kraft treten sollen. Mit diesem Zeitplan wäre das möglich. Allerdings sind es bislang vorläufige und sehr wackelige Daten, die da in der Gesundheitspolitik herumgereicht werden. Das größte Hindernis und gleichzeitig der größte Komplikator beim Apotheken-Stärkungsgesetz könnte die EU-Kommission werden. Spahn hatte angekündigt, sein Gesetz wegen europarechtlicher Bedenken anderer Ministerien und der EU-Kommission selbst in Brüssel abzustimmen – noch bevor die parlamentarische Beratung beginnt. Möglich ist es also, dass dieser Abstimmungsprozess weitere Zeit in Anspruch nimmt und sich das Gesetz dann verspätet.
3 Kommentare
was mich mal interessieren würde (Digitalisierung)
von Karl Friedrich Müller am 15.08.2019 um 9:04 Uhr
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3 Monatsfrist
von Dr Schweikert-Wehner am 14.08.2019 um 22:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: 3 Monatsfrist
von Roland Mückschel am 15.08.2019 um 11:53 Uhr
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