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Bundesrat, Bundestag
Das ist der Zeitplan für die Apothekenreform
Der Beschluss der Apothekenreform im Bundeskabinett ist knapp einen Monat alt. Inzwischen steht fest, wann die dazu gehörige Sammelverordnung und das Apotheken-Stärkungsgesetz im Bundesrat erstmals besprochen werden sollen. Aber auch ein grober Zeitplan für die Diskussionen im Bundestag steht nun. Läuft alles nach Plan, könnte das Gesetz mit dem Rx-Boni-Verbot für GKV-Versicherte im November beschlossen werden.
Wie geht es weiter mit der von der Bundesregierung geplanten Apothekenreform? Die Erinnerungen an den Kabinettsbeschluss aus dem Juli sind noch frisch. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, dass das Vorhaben im Herbst parlamentarisch beraten werden soll. Doch die Frage nach dem weiteren Verlauf ist nicht einfach beantwortet. Dies liegt zunächst daran, dass die Reform in zwei Teile aufgegliedert wurde: Eine Sammelverordnung, mit der unter anderem das Apothekenhonorar und die Apothekenbetriebsordnung verändert werden sollen, und das Apotheken-Stärkungsgesetz, mit dem unter anderem das Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich und die pharmazeutischen Dienstleistungen kommen sollen.
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Die Sammelverordnung: Wie der Zeitplan für die
Umsetzung der Sammelverordnung ist, hatte DAZ.online bereits berichtet. Zur
Erinnerung: In der Verordnung will die Bundesregierung die Notdienstpauschale
erhöhen und einige Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung vornehmen. Unter
anderem soll es verpflichtende Temperaturkontrollen für Versender geben, neue
Botendienst-regelungen und eine erweiterte Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte, Selbstzahler und Beihilfeempfänger. Am
20. September berät der Bundesrat diese Verordnung und könnte sie beschließen.
Wünschen sich die Länder keine Veränderungen, könnten die Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung sofort, also nach der
Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in Kraft treten. Für die Anpassung des
Apothekenhonorars gibt es eine Drei-Monats-Frist – ein möglicher Termin wäre
also Ende Dezember 2019.
3 Kommentare
was mich mal interessieren würde (Digitalisierung)
von Karl Friedrich Müller am 15.08.2019 um 9:04 Uhr
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3 Monatsfrist
von Dr Schweikert-Wehner am 14.08.2019 um 22:20 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: 3 Monatsfrist
von Roland Mückschel am 15.08.2019 um 11:53 Uhr
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